Startseite Allgemeines Gutes Verbraucherurteil
Allgemeines

Gutes Verbraucherurteil

Teilen

Autohändler dürfen sich nicht vorbehalten, die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens nachträglich wieder rückgängig zu machen. Ein solcher Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist ungültig.

In dem Fall hatte ein Neuwagenkäufer seinen Gebrauchtwagen zu einem fest vereinbarten Preis in Zahlung gegeben. Ein vorher festgestellter Schaden am Altfahrzeug wurde durch den Kunden behoben. Nach der Übergabe beider Fahrzeuge stellte der Händler nachträglich aber einen verminderten Wert des Gebrauchtwagens fest und wollte daraufhin unter Hinweis auf seine AGB Abstand von der vereinbarten Inzahlungnahme nehmen. Das Landgericht Hannover erklärte jedoch die AGB für unwirksam (Aktenzeichen: 10 O 64/07): Durch die verwendeten Klauseln habe der Kunde keinen Einfluss auf die weitere Vertragsgestaltung mehr nehmen können. Das teilt der ADAC in München mit.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bekommt die CDU und Friedrich Merz für den Wahltermin zur Bundestagswahl 2025 ihre Quittung am Wahltag?

Die Bundestagswahl fällt mitten in die Ferienzeit in Sachsen – ein Umstand,...

Allgemeines

USA verabschieden strengere Methanregeln: Ein schwer zu kippendes Klimagesetz für Trump

Die US-Umweltschutzbehörde EPA hat eine neue Methanregel finalisiert, die als eine der...

Allgemeines

Neuwahlen stellen BSW vor große Herausforderungen

Die vorgezogene Bundestagswahl bringt für die neu gegründete Partei Bündnis Sahra Wagenknecht...

Allgemeines

Ford setzt in Köln auf Kurzarbeit – Wer zieht nach?

Ford macht ernst: Angesichts der schleppenden Nachfrage nach Elektroautos in Deutschland und...