GVA Grund- und Vermögensanlagen Aktiengesellschaft
Berlin
Einladung zur Hauptversammlung
Ort: | Heuking und Partner, 9. Etage Notar Negelein Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin |
Datum: | Dienstag, den 25. September 2018 |
Uhrzeit: | 16:30 Uhr |
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu einer Hauptversammlung der GVA Grund- und Vermögensanlagen AG mit folgenden Tagesordnungspunkten ein:
Begrüßung
TOP 1. |
Elektronischer Bundesanzeiger Beschlussvorschlag: Die Gesellschaft veröffentlicht nur im elektronischen Bundesanzeiger, zu ändern in Ziffer 4 der Satzung. |
TOP 2. |
Ermächtigung zur Satzungsänderung bzgl. der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger (Ziffer 4 der Satzung) Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, Ziffer 4 der Satzung zu ändern von (ALT): „Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Bekanntmachungen nur im Bundesanzeiger.“ auf (NEU): „Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Bekanntmachungen nur im elektronischen Bundesanzeiger.“ |
TOP 3. |
Herabsetzung des Grundkapitals Beschlussvorschlag: Die Versammlung beschließt die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit 1.250.000,00 EUR um 125.000,00 EUR auf 1.125.000,00 EUR. Die Aktien mit den Nummern C451 – C500, die sich im Eigentum der Gesellschaft befinden, werden eingezogen. |
TOP 4. |
Ermächtigung zur Kapitalherabsetzung Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, die Kapitalherabsetzung durchzuführen und die Satzung dementsprechend in Punkt 5 zu ändern von (ALT): „Das Grundkapital beträgt 1.250.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 500 Nennbetragsaktien im Betrag von jeweils 2.500,00 Euro.“ auf (NEU): „Das Grundkapital beträgt 1.125.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 450 Nennbetragsaktien im Betrag von jeweils 2.500,00 Euro.“ |
TOP 5. |
Hauptversammlungsregelungen Beschlussvorschlag: Zu den Regelungen des ersten Teilabschnittes der Ziffer 16 der Satzung gelten die gesetzlichen Vorschriften, von daher ist dieser Teilabschnitt zu streichen. |
TOP 6. |
Ermächtigung zur Satzungsänderung bzgl. der Hauptversammlungsregelung Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, die Streichung des ersten Absatzes von Ziffer 16 der Satzung vorzunehmen und Ziffer 16 der Satzung somit zu ändern von (ALT): „Die Hauptversammlung, die über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, die Gewinnverteilung, die Wahl des Abschlußprüfers und gegebenenfalls die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt (ordentliche Hauptversammlung), findet innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres statt. Außerordentliche Hauptversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert.“ auf (NEU): „Außerordentliche Hauptversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert.“ |
TOP 7. |
Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger Beschlussvorschlag: Die Gesellschaft veröffentlicht nur im elektronischen Bundesanzeiger, zu ändern in Ziffer 17 der Satzung. |
TOP 8. |
Ermächtigung zur Satzungsänderung bzgl. der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger (Ziffer 17 der Satzung) Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, den zweiten Teilabschnitt der Ziffer 17 der Satzung zu ändern von (ALT): „Die Einberufung muß mindestens 32 Tage vor dem anberaumten Termin, den Tag der Veröffentlichung und den der Hauptversammlung nicht mitgerechnet, im Bundesanzeiger bekanntgemacht sein.“ auf (NEU): Die Einberufung muss mindestens 32 Tage vor dem anberaumten Termin, den Tag der Veröffentlichung und den der Hauptversammlung nicht mitgerechnet, im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht sein.“ |
TOP 9. |
Gesetzliche Regelung zu Ziffer 18 der Satzung Beschlussvorschlag: Ziffer 18 der Satzung wird ersatzlos gestrichen, da die gesetzliche Regelung gelten soll. Ziffer 19 tritt dadurch an die Stelle von Ziffer 18. |
TOP 10. |
Ermächtigung zur Satzungsänderung bzgl. Ziffer 18 Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, Ziffer 18 (ALT) der Satzung zu streichen, nunmehr wird Ziffer 18 (NEU): „18. |
TOP 11. |
Änderung der Nummerierung Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, die Umnummerierung der Ziffern 18 bis 26 der Satzung durchzuführen. |
TOP 12. |
Beschlussfassung zur Satzungsänderung bzgl. des Jahresabschlusses Beschlussvorschlag: Es sollen die gesetzlichen Fristen für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten. Die Kannbestimmung des Aufsichtsrates entfällt. |
TOP 13. |
Ermächtigung zur Jahresabschlussregelung Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, die Satzungsänderung in nunmehr Ziffer 23 (vormals Ziffer 24) wie folgt durchzuführen von (ALT): „Innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand für das vergangene Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht und den Jahresabschluß nach Prüfung durch den Abschlußprüfer sowie den Vorschlag für die Gewinnverteilung dem Aufsichtsrat vorzulegen. Dieser kann ihn binnen eines Monats durch seine Billigung feststellen.“ auf (NEU): „Innerhalb der gesetzlichen Fristen eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss aufzustellen.“ |
TOP 14. |
Bilanzgewinn Beschlussvorschlag: Die Ziffer 25 (ALT), nunmehr Ziffer 24 der Satzung entfällt. Es gilt die gesetzliche Regelung. |
TOP 15. |
Ermächtigung zur Satzungsänderung Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, die Streichung von Ziffer 25 (ALT), nunmehr Ziffer 24 der Satzung durchzuführen. Diese Ziffer entfällt ersatzlos. |
TOP 16. |
Gesellschaftsregelung Beschlussvorschlag: Die Ziffer 26 (ALT), nunmehr Ziffer 25 der Satzung entfällt. Es gilt die gesetzliche Regelung. |
TOP 17. |
Ermächtigung zur Satzungsänderung Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, die Streichung von Ziffer 26 (ALT), nunmehr Ziffer 25 der Satzung durchzuführen. Diese Ziffer entfällt ersatzlos. |
Berlin, den 13.08.2018
Friedrich Orth
Vorstand
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