Startseite Allgemeines GW Grund & Wert Invest GmbH – Rainer Ruschke als GF – Insolvent
Allgemeines

GW Grund & Wert Invest GmbH – Rainer Ruschke als GF – Insolvent

Teilen

Über das Vermögen der GW Grund & Wert Invest GmbH, Weißliliengasse 5, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 42656), vertr. d.: 1. Rainer Ruschke, Hauptstr. 37, 04932 Röderland, (Geschäftsführer), ist am 31.03.2015 um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert:

 

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.2015 anzumelden;

 

  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

 

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

 

  1. am: Montag, 29.06.2015, 09:45 Uhr, Saal 75, Gebäude B, Ernst-Ludwig-Straße 7, (Eingang nur über Diether-von-Isenburg-Straße), 55116 Mainz eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

 

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

 

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

 

sowie gegebenenfalls über:

 

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

 

  1. am: Montag, 29.06.2015, 09:45 Uhr, Saal 75, Gebäude B, Ernst-Ludwig-Straße 7, (Eingang nur über Diether-von-Isenburg-Straße), 55116 Mainz eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

 

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

 

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

 

Amtsgericht Mainz, 01.04.2015

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung der Spring Westside GmbH & Co. KG angeordnet

Das Amtsgericht Mannheim hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der...

Allgemeines

Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung der German Watch Company GWC GmbH angeordnet

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 15. November 2024 um 10:10...

Allgemeines

Analyse der Bilanz der ImmoZ eG aus Anlegersicht

Die vorliegende Bilanz der ImmoZ eG für das Geschäftsjahr 2022 weist sowohl...

Allgemeines

NIVIDA mit Problemen

Das neue Flaggschiff unter Nvidias KI-Chips, „Blackwell“, soll einem Medienbericht zufolge in...