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GWB Immobilien Aktiengesellschaft: nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 45.511.409,45

geralt (CC0), Pixabay
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Da muss man dann sicherlich einmal kräftig durchatmen, wenn man diese Bilanz liest. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist dabei sogar noch angewachsen.

GWB Immobilien Aktiengesellschaft

Siek

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019

Lagebericht für den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019

1. Vorbemerkung

Durch Beschluss des Vorstandes vom 21. Juni 2012 wurde am 2. Juli 2012 beim Amtsgericht Reinbek der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GWB Immobilien AG gestellt.

Mit Beschluss vom 1. Oktober 2012 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Reinhard Titz, Gertrudenstraße 3, 20095 Hamburg ernannt.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Verwaltungs- und Verfügungsmacht über das Vermögen sowie die Vertretungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Die nachfolgenden Ausführungen im Lagebericht sind vor dem Hintergrund der Insolvenz zu lesen.

2. Aussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Entwicklung

Die GWB Immobilien AG (im Folgenden „GWB“ genannt) war seit 1992 im Markt für gewerblich genutzte Immobilien tätig. Der Markt für gewerblich genutzte Immobilien umfasste dabei insbesondere den Markt für Einzelhandelsflächen. Seit ihrer Gründung befasste sich die GWB mit der Planung, Entwicklung, Vermietung, Verwaltung, dem Bau und Verkauf von Einkaufszentren, SB Warenhäusern, Fachmarktzentren, Büro- und Geschäftshäusern und Verbrauchermärkten. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der GWB lag dabei im Bereich der Einzelhandelsimmobilien und dies vornehmlich in mittelgroßen Städten.

Da für die Projektentwicklung erhebliches Eigenkapital benötigt wurde, hatte sich die GWB bereits seit längerer Zeit bemüht, einen kapitalstarken Partner zu finden. In den Jahren 2011 und 2012 wurden Gespräche mit Investoren geführt, die nach Aussage des Vorstands Dr. Herrmann als aussichtsreich bewertet wurden, letztendlich aber nicht umgesetzt werden konnten.

Die seit mehreren Jahren aufgelaufenen Jahresfehlbeträge führten dazu, dass das Eigenkapital der GWB vollständig aufgebraucht worden ist und die Liquiditätslage sich zunehmend verschlechterte. Der Zeitraum bis zur Insolvenzantragstellung war geprägt von den Versuchen des Vorstands, die Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

Nachdem eine finanzierende Bank die Geschäftsbeziehung mit der GWB gekündigt und das gewährte Darlehen fällig gestellt hatte und darüber hinaus eine nicht mehr zu schließende Liquiditätslücke aufgetreten ist, war die GWB zahlungsunfähig.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Oktober 2012 wurde der Geschäftsbetrieb nicht mehr wie bisher fortgeführt, sondern die Aufgabe bestand darin, den Immobilienbestand zu verkaufen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit bestand somit darin, die vorhandenen Immobilien am Markt anzubieten, um entsprechende Käufer zu finden. Insbesondere durch nicht realisierbare Preisvorgaben einer Bank, die an dem von ihr finanzierten Objekt dinglich gesichert war, hat sich der Verkaufsprozess bis zum Jahre 2018 hingezogen.

Bis zum Verkauf wurden die Objekte weiterhin vermietet und verwaltet. Im Frühjahr 2018 wurde das letzte Objekt veräußert.

3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Eigenkapitalquote beträgt wie bereits im Vorjahr 0,0%. Das Eigenkapital ist vollständig durch Jahresfehlbeträge aufgebraucht. Das vorhandene Vermögen genügt nicht, um die Gläubiger der Gesellschaft vollständig zu befriedigen. Der Jahresfehlbetrag beträgt im Geschäftsjahr 2018/​2019 TEUR 250. Der nicht gedeckte Fehlbetrag beträgt somit zum 30. September 2019 TEUR 45.511 (Vorjahr: TEUR 45.261).

Der Insolvenzverwalter führt derzeit Klageverfahren gegen ehemalige Aufsichtsratsmitglieder und ein Vorstandsmitglied der GWB auf Ersatz von Zahlungen entgegen dem Verbot von Zahlungen nach Insolvenzreife aus §§ 116 S. 1 AktG i.V.m. 92 Abs. 2, 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG in Anspruch. Die Summe, um die die Masse geschmälert wurde, beträgt EUR 5,5 Mio. Bilanziell abgebildet wurden die Haftungsansprüche aus Vorsichtsgründen in Höhe von EUR 1,67 Mio.

4. Risikobericht

Bestehende Forderungen wurden mit dem Nennwert (TEUR 55) bilanziert. Es wäre jedoch möglich, dass diese nicht vollständig eingetrieben werden können.

5. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses

Ziel des bestehenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKR) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist, sicherzustellen, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell stets richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Grundvoraussetzung dafür ist eine verlässliche Identifikation, Bewertung und Überwachung aller Risiken, die diesem Ziel entgegenstehen könnten. Die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind im Unternehmen klar definiert. Aufgrund der Insolvenz gab es keine Fortführung der unternehmerischen Aktivitäten mehr, so dass sich die vorhandenen Kontrollsysteme auf den Erhalt der Vermögensgegenstände und deren Verwertung beschränkten.

6. Angaben gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB und § 289 Abs. 4 HGB

Gezeichnetes Kapital und Stimmrechte (§ 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB)

Das Grundkapital der GWB Immobilien AG beträgt zum 30. September 2019 EUR 7.875.000 und ist in 7.875.000 auf den Inhaber laufende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt. Auf jede Stückaktie entfällt ein Anteil von EUR 1 am Grundkapital.

Angaben über Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 289 Abs. 4 Nr. 3 HGB)

Herr Wolfgang Mertens-Nordmann 13,08 %

Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und über die Änderung der Satzung (§ 289 Abs. 4 Nr. 6 HGB).

Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern wird auf die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84, 85 Aktiengesetz verwiesen. Darüber hinaus bestimmt § 8 Abs. 1 der Satzung, dass der Vorstand aus einer oder mehreren Personen besteht. Auch wenn die Gesellschaft ein Grundkapital von mehr als EUR 3.000.000 hat, kann der Vorstand aus nur einer Person bestehen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung kann der Aufsichtsrat, falls der Vorstand aus mehreren Personen besteht, ein Mitglied des Vorstandes zum Vorsitzenden und eines zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Änderungen der Satzung richten sich nach den Vorschriften der §§ 179 ff. Aktiengesetz.

Befugnis des Vorstandes, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB)

Die ordentliche Hauptversammlung der GWB Immobilien AG hat am 14. Juli 2011 beschlossen, § 4 Abs. 5 der Satzung neu zu fassen. Nunmehr ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 3.937.500 durch Ausgabe von bis zu 3.937.500 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit anteiligem Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 gegen Baroder Sacheinlagen zu erhöhen. Die ordentliche Hauptversammlung hat zudem Folgendes beschlossen: Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 13. Juli 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/​oder den Namen lautenden Wandelschuldverschreibungen und/​oder Optionsschuldverschreibungen und/​oder Wandelgenussrechte und/​oder Optionsgenussrechte und/​oder Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10 Mio. mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Finanzinstrumenten Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 3.957.500 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren.

Grundzüge des Vergütungssystems (§ 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB)

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder, die vom Aufsichtsrat festgelegt wird, setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus festen Tätigkeitsbezügen und Sachbezügen (Dienstwagen). Die feste Tätigkeitsvergütung wird in 12 gleichen Monatsraten jeweils zum Monatsende gezahlt. Die erfolgsbezogenen Komponenten bestehen in Tantiemen. Die Höhe der Tantieme richtet sich nach dem jährlichen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Die Tantieme ist der Höhe nach begrenzt und wird jeweils binnen 30 Tagen nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses fällig. Soweit der Anstellungsvertrag mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied innerhalb eines laufenden Geschäftsjahres beginnt oder endet, wird die Tantieme zeitanteilig berechnet. Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen gezahlt.

7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres 2018/​2019 (§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Keine

8. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.“

 

Hamburg, 16.08.2021

GWB Immobilien Aktiengesellschaft

gez. Reinhard Titz, Insolvenzverwalter

Bilanz

Aktiva

30.9.2019
EUR
30.9.2018
EUR
A. Umlaufvermögen 6.431.602,44 6.617.329,27
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.062.590,49 2.055.235,53
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 55.262,89 58.906,93
2. sonstige Vermögensgegenstände 2.007.327,60 1.996.328,60
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.369.011,95 4.562.093,74
B. Rechnungsabgrenzungsposten 8.727,00 7.854,00
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 45.511.409,45 45.261.387,14
Bilanzsumme, Summe Aktiva 51.951.738,89 51.886.570,41

Passiva

30.9.2019
EUR
30.9.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 7.875.000,00 7.875.000,00
II. Genussrechtskapital mit EK-Charakter 8.166,18 8.166,18
III. Kapitalrücklage 17.848.523,35 17.848.523,35
IV. andere Gewinnrücklagen 8.166,18 8.166,18
V. Verlustvortrag 70.993.076,67 69.758.644,29
VI. Jahresfehlbetrag 250.022,31 1.234.432,38
VII. nicht gedeckter Fehlbetrag 45.511.409,45 45.261.387,14
B. Rückstellungen 951.064,36 876.387,55
1. sonstige Rückstellungen 951.064,36 876.387,55
C. Verbindlichkeiten 51.000.674,53 51.010.182,86
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.244.922,70 1.244.922,70
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.564.756,70 2.545.679,29
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.832.415,35 1.832.415,35
4. sonstige Verbindlichkeiten 45.358.579,78 45.387.165,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 51.951.738,89 51.886.570,41

Gewinn- und Verlustrechnung

1.10.2018 – 30.9.2019
EUR
1.10.2017 – 30.9.2018
EUR
1. Umsatzerlöse 1.361,16 12.034.002,00
2. sonstige betriebliche Erträge 23.961,19 557.242,81
3. Materialaufwand 0,00 11.500.000,00
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 0,00 11.500.000,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 275.344,66 1.157.642,75
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 194,92
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 1.168.229,36
7. Ergebnis nach Steuern -250.022,31 -1.234.432,38
8. Jahresfehlbetrag 250.022,31 1.234.432,38

Anhang für das Geschäftsjahr 2018/​19

GWB Immobilien Aktiengesellschaft in Insolvenz, Siek

1. Allgemeine Angaben

Die GWB Immobilien Aktiengesellschaft in Insolvenz hat ihren Sitz in Siek und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Lübeck HRB 6613.

Durch Beschluss des Vorstandes vom 21. Juni 2012 wurde am 02. Juli 2012 beim Amtsgericht Reinbek der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GWB Immobilien AG gestellt. Mit Beschluss vom 01. Oktober 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GWB Immobilien AG eröffnet (Aktenzeichen: 8 IN 153/​ 12, Amtsgericht Reinbek). Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Reinhard Titz, Gertrudenstr. 3, 20095 Hamburg, ernannt.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Verwaltungs- und Verfügungsmacht über das Vermögen sowie die Vertretungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter übergegangen.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018/​19 wurde wie im Vorjahr nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB, ergänzt um die Regelungen des AktG, aufgestellt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt; bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) beibehalten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Das Genussrechtskapital wurde im Vorjahr unter dem Posten „Gewinnrücklage“ ausgewiesen. Dies haben wir im Berichtsjahr korrigiert. Der Ausweis erfolgt nun unter dem Posten „Agio bei der Ausgabe von Genussrechten“. Der entsprechende Betrag des Vorjahres wurde an den im Berichtsjahr gewählten Bilanzausweis angepasst.

2. Angaben zur Bilanz

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Da sich die Gesellschaft in Insolvenz befindet, erfolgt die Bilanzierung nach dem Break-Up-Prinzip.

Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01. Oktober 2012 wurden die Bilanzpositionen per 30. September 2012 einer umfassenden Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Dabei wurde jeder einzelne Vermögenswert auf seine eigenständige Verwertbarkeit untersucht und erforderliche Wertberichtigungen ergebniswirksam vorgenommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen aufgrund erkennbarer Einzelrisiken bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

2.2 Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus ausstehenden Mieten und Nebenkosten zusammen und sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten TEUR 18 Steuererstattungsansprüche.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: Insolvenzverwaltervergütung (TEUR 434), Insolvenzanfechtung (TEUR 317) sowie Jahresabschlusserstellung und Jahresabschlussprüfung (TEUR 195).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Darlehen und Kontokorrentverbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

3. Sonstige Angaben

Aufgrund der Insolvenz wird kein Konzernabschluss gemäß § 315a HGB nach International Financial Reporting Standards mehr aufgestellt.

Es gab keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres.

Der gesetzliche Vertreter schlägt vor, dass Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. Reinhard Titz, Insolvenzverwalter der GWB Immobilien AG

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.05.2021 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die GWB Immobilien Aktiengesellschaft in Insolvenz, Siek

Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und eingeschränktes Prüfungsurteil zum Lagebericht

Wir haben den Jahresabschluss der GWB Immobilien Aktiengesellschaft in Insolvenz, Siek, – bestehend aus der Bilanz zum 30.09.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GWB Immobilien Aktiengesellschaft, Siek, für das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der Auswirkungen der im Abschnitt „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Lagebericht“ beschriebenen Sachverhalte in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt mit Ausnahme dieser Auswirkungen unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30.09.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht mit Ausnahme der im Abschnitt „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Lagebericht“ beschriebenen Sachverhalte insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Lagebericht

Die Gesellschaft befindet sich in Insolvenz; die Bilanzierung erfolgt daher nach dem Break-Up-Prinzip.

Für Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt TEUR 2.044 konnten der Bestand und die Werthaltigkeit nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden. Darüber hinaus konnten keine hinreichenden Nachweise für ein Bankkonto in Höhe von TEUR 722 zur Verfügung gestellt werden. Es konnten keine alternativen Prüfungshandlungen durchgeführt werden, die bezüglich der vorgenannten Sacherhalte zu einem hinreichend sicheren Prüfungsurteil geführt haben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.

Sofern die Gerichtsverfahren gegen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgreich sind, erhöhen sich die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der beigefügte Lagebericht mit Ausnahme der vorgenannten beschriebenen Sachverhalte insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 17. August 2021

GHP GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Holst, Wirtschaftsprüfer

Korsukéwitz, Wirtschaftsprüfer

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