Die Besserstellung von Mitgliedern der IG Metall bei der Rettung des Automobilherstellers Opel war rechtmäßig. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer mit Spannung erwarteten Entscheidung verkündet. Die 2010 ausgehandelten Sonderleistungen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder verstoßen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, so die Erfurter Richter. Nun denn………….
irgendwo nachvollziehbar. mitglieder haben schließlich auch für die Gewerkschaft Beiträge bezahlt.