Eine Bilanz, die man sicherlich so bezeichnen darf, wenn man sie sich angesehen hat. Bedenkt man, wie der Immobiliensektor seit Jahren „boomt“, dann ist die Bilanz sicherlich auch was das verantwortliche Personal betrifft, zu hinterfragen.
GxP German Properties AG
Frankfurt am Main
WKN A2E4L0
ISIN DE000A2E4L00
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 31. Juli 2019, um 10:00 Uhr (MESZ), in das Restaurant LaLuz, Oudenarder Straße 16, 13347 Berlin, ein.
TAGESORDNUNG
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für die GxP German Properties AG zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat daher zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. |
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TOP 2 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelentlastung durchführen zu lassen. |
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelentlastung durchführen zu lassen. |
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TOP 4 |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. |
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TOP 5 |
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß den §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 der Satzung erfolgen Ergänzungswahlen jeweils für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds. Für das Ende März 2019 ausgeschiedene Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Prof. Dr. Martin Meißner, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main durch Beschluss vom 13. Mai 2019 Frau Sharon Marckado-Erez in den Aufsichtsrat bis zum Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung bestellt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Sharon Marckado-Erez, Kauffrau, Ramat Gan (Israel), mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 31. Juli 2019 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Vorgeschlagene ist Mitglied in folgendem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin. Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 1. Halbsatz AktG, der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, werden u. a. in der Person von Herrn Dr. Markus Beermann erfüllt. Die Aufsichtsratsmitglieder sind im Übrigen in ihrer Gesamtheit mit dem Immobiliensektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, im Sinne von § 100 Abs. 5 2. Halbsatz AktG vertraut. |
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TOP 6 |
Beschlussfassung über eine Sitzverlegung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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TOP 7 |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Reduzierung und Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die GxP German Properties AG insgesamt 10.583.827 Stück nennbetragslose Inhaberaktien ausgegeben, die 10.583.827 Stimmen gewähren. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien, so dass die Zahl der stimmberechtigten Aktien 10.583.827 Stück beträgt.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 24. Juli 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:
GxP German Properties AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Zum Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 10. Juli 2019, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag).
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen abzustimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen.
Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter folgender Adresse, insbesondere auch folgender E-Mail-Adresse, übermittelt werden:
GxP German Properties AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollten möglichst bis zum 30. Juli 2019, 18:00 Uhr (MESZ), unter oben genannter Adresse übermittelt werden. Dies kann auch per E-Mail unter der vorgenannten E-Mail-Adresse geschehen. Auch in der Versammlung selbst kann dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch Vollmacht und Weisung erteilt werden.
Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft unter Nachweis des Anteilsbesitzes mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis zum 6. Juli 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:
GxP German Properties AG
Der Vorstand
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Eine etwaige bekanntmachungspflichtige Ergänzung der Tagesordnung wird unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie wird auch auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Im Rahmen der gesetzlichen Grenzen wird die Gesellschaft Anträge i. S. v. § 126 AktG von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
https://gxpag.com/investor-relations/hauptversammlung/
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2019“ zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 16. Juli 2019, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit etwaiger Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
GxP German Properties AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 210 27 298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers entsprechend.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://gxpag.com/investor-relations/hauptversammlung/
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2019“ zugänglich:
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der Inhalt dieser Einberufung, |
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die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere
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weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG und die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, |
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Vollmachtsformulare. |
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf dieser Internetseite bekannt gegeben.
Berlin, im Juni 2019
GxP German Properties AG
Der Vorstand
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die GxP German Properties AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter (Name, Anschrift, Sitz/Wohnort, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nr. der Eintrittskarte), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Die jeweiligen Kreditinstitute der Aktionäre übermitteln diese, für die Führung des Teilnehmerverzeichnisses im Rahmen der Hauptversammlung relevanten Daten, an die GxP German Properties AG. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c der DSGVO. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden solange aufbewahrt, wie dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat (z.B. im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung).
Die GxP German Properties AG bedient sich externer Dienstleister (Hauptversammlungs-Agentur, Bank, Notar, Rechtsanwälte) für die Ausrichtung der Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.
Ihnen, unseren Aktionären, steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu. Diese Rechte können Sie unmittelbar gegenüber der
GxP German Properties AG
vertreten durch das Vorstandsmitglied Itay Barlev
Oudenarder Str. 16
13347 Berlin
E-Mail: info@gxpag.com
geltend machen. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.
GxP German Properties AGFrankfurt am Main (vormals: Berlin)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Steuernummer: 37/013/45904Bilanz zum 31. Dezember 2017AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017
Anhang für das Geschäftsjahr 2017A. ALLGEMEINE ANGABEN Die GxP German Properties AG (vormals Cleanventure AG, Hamburg) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main (bis zum 28. Juli 2017: Berlin) und ist dort unter der Nr. 109161.mit einem Grundkapital von EUR 10.583.827,00 im Handelsregister B beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Die Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 hatte die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) und die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 179604) nach Frankfurt am Main beschlossen. Die GxP AG ist seit 10. November 2017 eine Tochtergesellschaft der Consus Real Estate AG, Berlin – eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter Nummer HRB 191887 B. Das oberste Mutterunternehmen des Konzerns ist seit diesem Zeitpunkt die Medeon S.à.r.l., Luxemburg – eingetragen beim Amtsgericht Luxembourg (Registre de commerce et des sociétés) unter Nummer B 200.751. Der Konzernabschluss der Consus Real Estate AG, Berlin ist auf deren Internetseite einsehbar. Der Konzernabschluss der Aggregate Holdings S.A., Luxemburg, einer weiteren Zwischenholding, wird gem. den gesetzlichen Bestimmungen in Luxemburg veröffentlicht. Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes (Akte) zu beachten. Angaben, die wahlweise in Bilanz bzw. in der Gewinn- oder Verlustrechnung oder Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Aktien der Gesellschaft sind unter DE000A1YCNN8 an den Börsen in Frankfurt, Stuttgart und München im „Entry Standard“ bzw. Freiverkehr notiert. Die Gesellschaft ist nach den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Für Zwecke der Aufstellung des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft von den danach bestehenden größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB keinen Gebrauch gemacht, jedoch nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten Die Anlagen 1 und 2 zum Anhang entsprechen in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas. B. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die im Jahresabschluss 2017 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert gegenüber den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die im Jahresabschluss 2016 angewandt wurden und werden grundsätzlich stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und, soweit sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauern für erworbene immaterielle Anlagegegenstände betragen zwei bis sechs Jahre. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten und eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, wurden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgten grundsätzlich zeitanteilig. Die Nutzungsdauern der Sachanlagevermögensgegenstände betragen zwischen 3 bis 13 Jahren. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten und eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, wurden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 150,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgabe angesetzt. Für die Zugänge bei den geringwertigen Anlagegegenständen (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Wert zwischen EUR 150,00 und EUR 410,00 werden die steuerlichen Vorschriften zur Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) auch in der Handelsbilanz angewendet, da diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegensteht. Finanzanlagen sind zu ihren Anschaffungskosten angesetzt. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Finanzanlagen ihren Buchwert unterschreiten und eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Zum Bilanzstichtag waren demnach außerplanmäßige Abschreibungen auf die Beteiligung an der RuppEnergy GmbH aus Sicht des Vorstands erforderlich. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für die vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind, maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten. Der Ansatz der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die wirtschaftlich der Zeit nach dem Stichtag zuzuordnen sind, gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Auflösung der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt bei Fälligkeit bzw. linear entsprechend dem Zeitablauf. Die Steuerrückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Vorjahre betreffende Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren bi bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind gegebenenfalls berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ AKTIVA C.1. Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände ist in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt (Brutto-Anlagenspiegel). Bei den Zugängen zum Sachanlagevermögen handelt es sich um die Anschaffung sonstiger Büro- und Geschäftsausstattungen. Eine wesentliche Veränderung beim Finanzanlagevermögen betrifft den Zugang von 100% der Anteile an dem Unternehmen Frankfurt a.M. – Merton-Passagen Objekt GmbH, Berlin (vormals MIA IV GmbH, Bad Vilbel). Die Anteile wurden im Wege einer Sachkapitalerhöhung durch Ausgabe von 1.054.449 neuen Aktien erworben. Die Anschaffungskosten einschließlich der Nebenkosten der Anschaffung betragen EUR 4.380.666,69. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Kreditgewährungen an 6 verschiedene Tochtergesellschaften der GxP AG. Sie dienen der Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaften. Die Restlaufzeit dieser Ausleihungen beträgt jeweils mehr als ein Jahr. Die Geschäftsjahresabschreibungen des Anlagevermögens sind aus dem Brutto-Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) zu entnehmen. Auf die Beteiligung an der RuppEnergy GmbH wurde zum Bilanzstichtag eine außerplanmäßige Abschreibung i.H.v. EUR 100.440,45 auf den niedrigeren beizulegenden Wert (Zeitwert) vorgenommen. C.2. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, u.a. für verauslagte Betriebskosten sowie die Konzernumlage. Sie haben in Höhe von TEUR 554 eine Restlaufzeit von jeweils bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. TEUR 498 betreffen die Teltow Tower Rheinstr. 15 GmbH und beinhalten ein Darlehen über TEUR 500, verrechnet mit Verauslagungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Das Darlehen wird mit 3% p.a. verzinst. C.3. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten vorrangig Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuern (EUR 50.896,38 – im Vorjahr Ausweis unter den sonstigen Verbindlichkeiten). In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände sind Forderungen aus Kautionszahlungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr i.H.v. EUR 15.498,00 (Vorjahr: EUR 12.300,00) enthalten. Alle anderen ausgewiesenen sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. CA. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet hautsächlich Versicherungsbeiträge, die Aufwand für das Folgejahr darstellen. PASSIVA C.5. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage haben sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt entwickelt:
lm Geschäftsjahr 2017 wurde das Kapital der GxP AG umstrukturiert. Zunächst erfolgte gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 eine Einziehung von Aktien ohne Gegenleistung und anschließend eine Kapitalherabsetzung mit entsprechendem Anstieg der Kapitalrücklage. Ende August 2017 wurde eine Barkapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft gezeichnet. Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 22. Juli 2016 erteilten Ermächtigung ist Anfang Oktober 2017 die Erhöhung des Grundkapitals im Wege der Sachkapitalerhöhung gegen Einlage von 100% der Anteile an der Frankfurt a.M. Merton Passagen Objekt GmbH erfolgt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02. Oktober 2017 ist die Satzung in § 3 (Grundkapital) sowie in § 5 (genehmigtes Kapital) geändert worden. Der Bilanzverlust der Gesellschaft betrug zum 01. Januar 2017 EUR 5.108.351,25 und beinhaltete die nicht ausgeglichenen Verluste der Vorjahre. Dieser Bilanzverlust sowie der Jahresfehlbetrag des abgelaufenen Geschäftsjahres 2017 von EUR 191.684,31 wurden zum Bilanzstichtag durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. C.6. Angaben und Erläuterungen zu den Rückstellungen Die Steuerrückstellung betrifft die Umsatzsteuer. Der Posten sonstige Rückstellungen setzt sich zum Bilanzstichtag aus folgenden Rückstellungsarten zusammen:
Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Rechtsberatungskosten. Die Rückstellungen für Abschluss und Prüfung wurden für die Aufwendungen zur Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse für 2016 und 2017 gebildet. C.7. Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte Die Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt. Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen die Lohnsteuer für Dezember 2017 (Vorjahr: Umsatzsteuer EUR 232.670,80). C.8. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Die Gesellschaft haftet mit selbstschuldnerischen Bürgschaften über insgesamt TEUR 4.500 für Bankverbindlichkeiten von 3 Tochtergesellschaften sowie als Garantiegeber für das Darlehen einer Tochtergesellschaft, das der Vorstand der GxP AG, Herr Meran, dieser im Dezember 2017 gewährt hat. Eine Inanspruchnahme aus den genannten Verpflichtungen wird aufgrund der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betreffenden Tochterunternehmen nicht erwartet. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. C.8. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen außerbilanzielle Geschäfte in Form von Leasingverträgen, die zur Vermeidung von sofortigen Liquiditätsabflüssen im jeweiligen Geschäftsjahr abgeschlossen wurden, sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen wie folgt:
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Umsätze ergeben sich entsprechend dem Gesellschaftszweck grundsätzlich aus der Veräußerung sowie dem Halten und Verwalten von Beteiligungen, Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Nach der im letzten Quartal 2016 erfolgten Umstrukturierung im Konzern hat die GxP AG insbesondere ihre Geschäftstätigkeiten im Rahmen des Asset Managements erweitert. Im Dezember 2016 wurde daher beschlossen, dass bzgl. der von der German Investment Holding GmbH auf die GxP AG verlagerten Overhead Kosten ein Konzept für eine Konzernumlage erarbeitet werden soll. Hierbei sollten die unterschiedlichen Gesellschaften mit einer angemessenen und sachgerechten Gewichtung unter Berücksichtigung von Faktoren wie Investment, Eigen- und Fremdkapital, Erträge durch Veräußerungen, Mieterträge, das EBT der einzelnen Gesellschaften sowie Forderungen einer Zwischenholding einfließen. Deshalb wurde ein externer Dienstfeister damit beauftragt, einen ausgewogenen Algorithmus für die Ermittlung der Umlage zu entwickeln, bei dem die einzelnen Gesellschaften nach ihrem Gewicht im Konzern berücksichtigt werden. Die Konzernumlage wurde erstmalig für das Geschäftsjahr 2017 erhoben. Insofern sind die in 2017 erzielten Erlöse und Erträge nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar. Die im Geschäftsjahr 2017 erzielten Umsatzerlöse resultieren aus Dienstleistungen im Rahmen des Asset Managements. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten i.H.v. EUR 3200.060,71 Einnahmen aus der o.g. Konzernumlage bzw. Weiterbelastungen. Darüber hinaus entfallen EUR 33.633,92 auf Gegenposten zu den Personalaufwendungen (u.a. verrechnete sonstige Sachbezüge – Kfz-Nutzung; Erstattungen der Krankenkassen für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall von Arbeitnehmern). In den Abschreibungen des abgelaufenen Geschäftsjahres ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Beteiligung an der RuppEnergy GmbH in Höhe von EUR 100.440,45 enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen durch Rechts- und Beratungsaufwendungen (EUR 1.276.783,25) belastet. Darüber hinaus sind Kosten i.H.v. EUR 1.073.109,03 aufgrund der erweiterten Geschäftstätigkeit der AG entstanden, u.a. durch die Anmietung weiterer Büroräume, die Wartung zusätzlicher Geschäftsausstattungen, die Inanspruchnahme von Fremdleistungen im Rahmen des Asset Managements sowie durch Werbe- und Reiskosten. Die Zinserträge des Geschäftsjahres stammen aus den Ausleihungen an verbundene Unternehmen; davon entfallen TEUR 686 auf die Ausleihung an die German Investment Management Holding GmbH (GIMH). E. SONSTIGE ANGABEN E.1. Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG Die GxP AG ist seit dem 10. November 2017 ein von der Medeon S. à. r. l., Luxemburg abhängiges Unternehmen i.S.d. § 312 AktG. Der Vorstand hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht über die Beziehungen der GxP AG zu ihrem Mutterunternehmen und zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält „Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige andere Maßnahmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.“ E.2. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Die GxP AG hat im Berichtszeitraum mit einer Reihe ihrer Tochtergesellschaften verschiedene Rechtsgeschäfte getätigt. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um:
E3. Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers gem. § 285 Nr. 17 HGB erfolgen im Konzernabschluss der Gesellschaft. E.4. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Dem Vorstand der GxP German Properties AG gehörten in der Berichtsperiode bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses die folgenden Personen an:
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten in der Berichtsperiode bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses die folgenden Personen an:
E.5. Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Jahr 2017 auf insgesamt EUR 345.000,00. Bei den Bezügen handelt es sich um feste Vergütungen (Gehalt und Sachbezug). Der Vorstandsvorsitzende, Herr Meran, hat auf sämtliche Ansprüche auf Bonuszahlungen aus seinem Vertrag für das Geschäftsjahr 2017 verzichtet. Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Jahr 2017 auf EUR 103.708,79. Bei den Bezügen des Aufsichtsrats handelt es sich in Höhe von EUR 63.708,79 um Festvergütungen und in Höhe von EUR 40.000,00 um Sitzungsgelder. E6. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen, bei denen der Anteilsbesitz einer dauernden Verbindung dient Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über die nachstehenden Unternehmen berichtet:
E.7. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2017 waren 9 Mitarbeiter als Angestellte beschäftigt, davon 2 Mitarbeiter als Angestellte in Teilzeit. Im Jahresdurchschnitt 2017 wurden 11 Arbeitnehmer (Vorjahr: 1 Mitarbeiter) als Angestellte beschäftigt; davon haben durchschnittlich 2 Mitarbeiter (Vorjahr: 1 Mitarbeiter) in Teilzeit gearbeitet. E.8. Angaben zum Kapital Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft 10.583.827 Stückaktien (Vorjahr: 69.304.574) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro ausgegeben. Die Consus Real Estate AG, Berlin sowie die Gesellschaften Aggregate Deutschland S.A., Luxemburg, Aggregate Holdings S.A., Luxemburg, Lavinia B.V., Amsterdam, Medeon S.à.r.l. ,Luxemburg und Herr Günther Welcher, Monaco, die unmittelbar oder mittelbar an der Consus Real Estate AG, Berlin, beteiligt sind, haben der GxP AG gem. § 20 Abs. 6 S. 1 AktG mitgeteilt, dass ihnen unmittelbar oder mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien, als auch eine Mehrheitsbeteiligung an der GxP AG gehören. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 23.11.2017 beim Amtsgericht Frankfurt am Main. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um EUR 6,00 sowie eine Kapitalherabsetzung um EUR 60.641.497,00 durchgeführt. Aufgrund der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung erfolgten durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29. August 2017 die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 866.307,00 auf EUR 9.529.378,00 sowie durch Beschluss vom 02. Oktober 2017 die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 1.054.449,00 auf EUR 10.583.827,00. Damit beträgt das genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag nach teilweiser Inanspruchnahme noch EUR 19.227.494,00. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Juli 2016 ermächtigt, bis zum 21. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 21.148.250,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) und den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Dabei ist der Vorstand ermächtigt, über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:
Frankfurt am Main, den 23. April 2018 Vorstand der GxP German Properties AG gez. Boris Tramm Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2017
Bescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft über die ErstellungWir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – GxP German Properties AG auf den 31. Dezember 2017 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Haupt- und Nebenbücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeiten sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Jahresabschluss als Anlage beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften“ in der Fassung vom November 2016 maßgebend.
Berlin, den 14.03.2018 TREUKONZEPT Kerstin Schulze Dipl.-Kffr. – Steuerberaterin |
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