Das Unternehmen hatte über diverse nicht BaFin zu gestattende Ausnahmebestimmungen versucht, Kapital ins Unternehmen zu holen. Ob das dem Unternehmen, und in welchem Umfang, gelungen ist, wissen wir nicht.
Was wir aber wissen, ist, dass das Unternehmen eine schlechte Bilanz aus dem Jahre 2017 im Unternehmensregister hinterlegt hat, die eine „bilanzielle Überschuldung“ ausweist. Der Wert des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetarges hat sich innerhalb eines Jahres sogar noch verdoppelt. Müssen sich Anleger nun Sorgen machen um ihr Kapital?
FireShot Screen Capture #137 – ‚Unternehmensbeteiligungen,Crowdfunding,Unternehmensfinanzierung, Göttingen‘ – anleger-beteiligungen_de
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