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Haben Sie auch einen Samsung Fernseher

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Mit seinem Smart-TV greift Samsung ungefragt Daten von Nutzern ab. Deshalb klagen wir gegen die Samsung Electronics GmbH.

Smart-TV is watching you: Wer seinen Samsung-Fernseher mit dem Internet verbunden hat, sendet schon nach dem ersten Einschalten sensible Informationen an Server des Elektronik-Riesen. Das ist als Grundeinstellung in den Smart-TV-Geräten so eingerichtet. Darüber wird der Neubesitzer aber weder informiert noch kann er etwas dagegen unternehmen.

Mit der Musterklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen einen der Marktführer für TV-Geräte wollen wir nun erreichen, dass Daten erst nach entsprechender Information durch die Gerätehersteller und nach Einwilligung der Nutzer übertragen werden. Konkret geht es um das Samsung-Modell UE40H6270. Den ersten Verhandlungstermin hat das Gericht für den 19. Mai 2016 angesetzt.

Der digitale Beobachter von Fernsehgewohnheiten steckt im HbbTV-Standard. Das steht für „Hybrid broadband broadcast TV“, also die Kombination von Fernsehen und Internet. Fast alle Gerätehersteller und die meisten deutschen Sender verwenden diesen für ihre Smart-TV-Angebote: Über den roten Knopf der Fernbedienung ermöglicht er, aus dem laufenden Programm heraus zum Beispiel Zusatzangebote oder verpasste Sendungen aus der jeweiligen Mediathek aufzurufen.

Doch nicht erst beim Aufrufen von Inhalten aus dem Internet werden Daten zwischen Fernsehgerät und Samsung-Server ausgetauscht. Schon bei der bloßen Inbetriebnahme wird standardmäßig die IP-Adresse des jeweiligen Internetanschluss-Inhabers übertragen. Dadurch kann er identifiziert werden.

Für die Erhebung und Verwendung dieser Daten fehlt nach unserer Ansicht die rechtliche Grundlage. Denn der Nutzer hat nicht in die Datenübertragung eingewilligt. Samsung muss vor der Nutzung der HbbTV-Funktion in verständlichen und gut wahrnehmbaren Datenschutzbestimmungen über die Erhebung und Verwendung von Daten informieren. Erst wenn eine entsprechende Zustimmung vorliegt, darf es zu einer Übertragung von Daten kommen.

Nachbessern sollte Samsung auch bei der Verbraucherinformation zur Nutzung von Smart-Hub. Darunter werden Funktionen zusammengefasst, die via TV-Gerät zum Beispiel auch Zugang zu Nachrichten- und Spiele-Apps bieten. Zwar wird hier vor der ersten Aktivierung die Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Daten verlangt. Doch die Datenschutzbestimmungen erstrecken sich über 56 Bildschirmseiten und sind so unverständlich, lang und kompliziert, dass kein durchschnittlicher Fernsehnutzer die Folgen seiner Zustimmung durchblickt. Mit der Klage wollen wir mehr Transparenz und Verständlichkeit im Kleingedruckten erreichen.

Vom Gang vor Justitia hätten wir übrigens abgesehen, wenn Samsung bereit gewesen wäre, in der Grundeinstellung der Geräte eine anonyme Nutzung ohne Datenübertragung vorzusehen. Die Standardeinstellungen müssen immer die datenschutzfreundlichsten sein. Die technische Möglichkeit, die Datenübertragung nachträglich zu deaktivieren, genügt nicht.

Quelle:VZ NRW

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