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Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 06 bestens an Anleger gebracht – schon im Juni alles verkauft

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„Der Habona Einzelhandelsfonds 06 wurde Anfang Juni 2019 vorzeitig, erfolgreich vollplatziert. Ein Produkt aus dem Hause Habona Invest GmbH geführt durch die Geschäftsführer: Johannes Palla, Guido Küther, Hans Christian Schmidt.“ So lautet die Eigendarstellung des Unternehmens, welches Geld von Anlegern einsammelt: „Alle Fonds von Habona Invest orientieren sich an einem umfassenden Sicherheitskonzept und einer Kombination aus sehr lang laufenden Mietverträgen mit bonitätsstarken Mietern sowie einer deutlich kürzeren Fondslaufzeit. Jede Immobilie wird einzeln geprüft und damit ein Portfolio generiert, das homogen und diversifiziert ist, einen guten Mietermix besitzt sowie regional ausgeglichen ist.“

Da der Schlussverkauf nach dem Prospekt im Juni 2019 enden sollten, ist sozusagen der letzte Investor einige Tage zu früh gefunden worden.

Der Fonds ist auf fünf Jahre konzipiert. Mindestsumme der Beteiligung von Anlegern ist 10.000 €. Hoffentlich für alle Beteiligten ein gutes Geschäft. Der Anleger jedenfalls zahlt erst einmal 5% Aufgeld auf seine Beteiligungssumme an eine Servicegesellschaft. Hier der ganze Prospekt.

Anleger an dem Immobilienkapital beteiligen

Toll für die Anleger, wenn diese zum Beispiel mittelbar an Einzelhandelsflächen beteiligt sind. Nachdenkenswert ist dann sicherlich die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018.

Da hauen die ca. 8 Mio. Euro Vertriebskosten im Jahre 2018 ganz schön rein. Genauso unschön: -13.326.855,52 Ergebnis des Geschäftsjahres 2018.

Wie schreibt die Gesellschaft so schön in den Erläuterungen zur Bilanz…. 4 Mio € Verlust aufgrund einer Abschreibung auf den Wert von Immobilien: „Die Zeitwertänderung (TEUR -4.784; Vorjahr: TEUR -39) resultiert aus einem nicht realisierten Verlust bei der Neubewertung der Anteile an der Habona Objekt 06 GmbH & Co. KG sowie an der Habona Beteiligungs 06 GmbH. Der nicht realisierte Verlust resultiert im Geschäftsjahr im Wesentlichen aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten der erworbenen Immobilien einschließlich gezahlter Anschaffungsnebenkosten im Erwerbszeitpunkt und den Verkehrswerten/Kaufpreisen der Immobilien bei der Objektgesellschaft.“

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