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Haftbefehl verbreitet – Staatsanwaltschaft schlägt hart zu

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Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und andere Räume in Chemnitz veranlasst. Hintergrund ist, dass nach dem Tötungsdelikt in Chemnitz, der Haftbefehl außerhalb der internen Justizkreisen verbreitet wurde. Nachdem ein Justizbeamter das Abfotografieren zugegeben hatte, geraten jetzt andere in den Fokus der Ermittlungen. Es ist allerdings weiten Teilen der Bevölkerung unbekannt gewesen, dass es sich bei der Verbreitung des Haftbefehles um eine Straftat handelt.

Ja, das ist eine Straftat nach Paragraph 353 des Strafgesetzbuches. Es ist verboten, amtliche Dokumente aus einem Strafverfahren vor der Gerichtsverhandlung zu veröffentlichen. Diese Regelung soll vor allen Dingen den Angeklagten und das Gericht schützen. Es sollen nicht Aktenbestandteile bekannt und Zeugen zum Beispiel vorgewarnt werden. Nun weiß man, dass bei der Justiz Menschen arbeiten und prominente Fälle immer zu Hause erzählt und weiterverbreitet werden. Das lässt sich nicht verhindern.

Die Staatsanwaltschaft geht also sehr hart vor und möchte wohl ein Exempel statuieren. Hier ist eine Grauzone, die von der Justiz mal so oder so ausgelegt wird. Wie konnte es zum Beispiel sein, dass bei der Hausdurchsuchung des damaligen Telekom-Chefs schon um 6:00 Uhr morgens Fotografen vor seiner Tür standen?  So geschehen am 14.2.2008.

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