Das Landgericht Saarbrücken hat die Haftbeschwerde des Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgrubers abgelehnt und an das Oberlandesgericht weitergereicht.
Dies bestätigte Fuchsgrubres Verteidiger Jens Schmidt gegenüber Medien. Der vom Landgericht eingeschaltete Rechtsmediziner sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei der Nabel-OP, wegen der Fuchsgruber zunächst nicht vor Gericht erschienen war, nicht um einen Notfall gehandelt habe.
Nun kam aber heraus, warum das Landgericht wenig Interesse daran haben könnte, Fuchsgruber aus der Untersuchungshaft zu entlassen: Fuchgrubers Verteidiger Schmidt bestätigte gegenüber Medien, dass gegen Fuchsgruber eine zweite Anklage aus Leipzig aufgetaucht sei.
Fuchgruber wird darin offenbar Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen. Das Landgericht Saarbrücken habe deshalb weiterhin Fluchtgefahr angenommen und den Haftbefehl nicht aufgehoben. Schmidt will die jetzt bekannt gewordene Anklage prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
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