Kunden der geschlossenen Mattersburger Commerzialbank, die mehr als die von der Einlagensicherung 100.000 Euro dort hatten, fragen sich, wie sie an ihr Geld kommen. Das Land Burgenland haftet „für Verfehlungen des Amts der Landesregierung unbeschränkt“, heißt es in einer kurzen Einschätzung der Kanzlei Brandl & Talos, aus der der „Kurier“ zitiert.
Es geht um die Aufsicht über die Bank, die auch beim Land lag. Das Land sieht das allerdings nicht so, weil die Verfehlungen nicht in der Genossenschaft passiert seien, der die Bank größtenteils gehört, sondern in der Bank selbst. Bankgeschäfte müssen Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Finanzmarktaufsicht (FMA) und Oesterreichische Nationalbank (OeNB) kontrollieren, so der Standpunkt. Die Aufsicht über die Genossenschaft übergab das Land der Wirtschaftsprüfungsfirma TPA, die auch die Bank prüfte.
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