Natürlich wird sich auch hier wieder die Frage nach der Haftung des Vertriebs für mögliche Beratungsfehler stellen. Sie stellt sich schon deshalb, so Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK aus Bielefeld, weil der Vertrieb immer der natürliche Anspruchsgegner der Anlegerschutzanwälte ist.
Auch ein Anlegerschutzanwalt muss seinem möglichen Mandanten ja dann erklären, wo er seine Chancen sieht, sein investiertes Geld wieder zurück zu bekommen, auch wenn das alles nur Spekulation ist, so gelingt es dem einen oder anderen Rechtsanwalt dann doch ein Mandat zu bekommen.
Dass, den Vertrieb zu verklagen, ein Spiel mit dem Feuer ist, erfährt der Anleger dann zu spät, dann, wenn er die Honorarrechnung des Anwaltes schon bezahlt hat.
So einfach, so Rechtsanwalt Daniel Blazek, ist es heute auch nicht mehr, ein positives Urteil vor Gericht gegen einen Vermittler zu bekommen, denn natürlich können viele Vermittler dann auch eine ordentliche Dokumentation zu dem Investment vorlegen. Zudem muss man doch einmal die Frage stellen, wie oft man einen Vermittler verklagen kann, bis der dann pleite ist?
Insofern rate ich dem Vertrieb zunächst einmal „entspannt zu bleiben“, ob er dann wirklich in Anspruch genommen wird von einem Mandanten. Dann muss man die konkreten Vorwürfe diskutieren und entsprechend antworten. Das wird auch jetzt bei der Pleite Genossenschaft Mehrwert24 eG nicht anders sein.
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