Ein Versicherungsmakler muss eine Kundin bzw. einen Kunden auch dann für eine fehlerhafte Beratung entschädigen, wenn er keine Maklervollmacht mit ihnen vereinbart hat. Dies hat nun das Oberlandesgericht Dresden mit einem Urteil bekräftigt. Der Fall zeigt auch: Mit allzu pauschalen Aussagen zu Versicherungsschutz sollte man vorsichtig sein. So haftet der Makler für die Fehlinformation, dass Menschen mit Parkinson keine Krankenvollversicherung abschließen können.
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