In der Bilanz der Halebridge Asset Management GmbH heisst es: Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 weist einen „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ von EUR 2.351.539,43 aus. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die Geschäftsführung schätzt ein, dass eine positive Fortführungsprognose besteht. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen insgesamt EUR 21.380,80 (Vorjahr: TEUR 55,5). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren betragen insgesamt EUR 2,587,082,67. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit Tiber 5 Jahren betragen EUR 4.705.292,78. Sonstige Angaben Geschäftsführung/Vorstand Robert G. Schmidt, Vorstandsvorsitzender der SHEDLIN Capital AG, Nürnberg, seit 03. August 2011 (Eintragung ins Handelsregister am 31. August 2011) Zitat Ende. Das in der Kombination mit der Abwicklungsverfügung der BaFin wäre doch eigentlich ein Grund zum Insolvenzverwalter zu gehen, denn die positive Fortführungsprognose gibt es ja nicht mehr, oder sehe ich das falsch? Da nach Ihren eigenen Angaben, wenn Sie rückabwickeln müssen………und das müssen Sie ganz klar nach dem BaFin Bescheid……………die Kunden Ihren Angaben nach ein Totalverlustrisiko haben würden, wäre doch der Gang zum Insolvenzgericht eigentlich die logische Folge.
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