Sehr geehrter Herr Bremer,
vielen Dank für die Hinweise.
Ich werde aus dem Verhalten der Halebridge Asset Management GmbH nicht wirklich schlau. Auf der Internetseite www.halebridge.de ist ein PDF abrufbar, welches auf „November 2014“ datiert ist und die Kunden (Anleger) adressiert. Es wird ausgeführt, dass der Geschäftsbereich auf die Halebridge Investment Limited ausgelagert worden sei, um von den Kunden Schaden abzuwenden. Außerdem sei zur Klärung der Rechtslage und Rechtsauffassung der BaFin „nochmals“ in einem Eilverfahren der Hessische VGH angerufen worden. Unterdessen ließ die BaFin bereits am 20. Oktober 2014 verlauten, dass die Abwicklungsanordnung bestandskräftig ist, da der vorherige Antrag der Halebridge Asset Management GmbH auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim VG Frankfurt/Main und die anschließende Beschwerde zum Hessischen VGH erfolglos waren. Ich bin der Ansicht, dass die Abwicklungsanordnung bzw. der Verstoß gegen das KWG nicht automatisch zu einer zivilrechtlichen Unwirksamkeit der Verträge mit den Anlegern führen. Diese dürften vielmehr grundsätzlich wirksam bleiben. Außerdem lag die Anordnung ja in Umständen aus der Vergangenheit begründet, die durch aktuelle „Auslagerung“ des Geschäfts nicht berührt werden. Ferner kann ein Vertragspartner auch nicht einfach ausgetauscht werden, so dass es sich eher um eine Auslagerung der Geschäftsbesorgung handeln dürfte. Im Ergebnis meine ich, dass die Halebridge Asset Management GmbH wohl weiterhin Adressat der Anordnung bleibt. Das wiederum wirft die dringende Frage auf, ob nicht bald ein Insolvenzgrund vorliegen könnte, da die „Gelder langfristig investiert“ sein sollen. Mit fehlen insgesamt aber stichhaltige Ausführungen der Geschäftsführung der Halebridge Asset Management GmbH hierzu. Es wäre aus meiner Sicht angebracht, hier transparent zum Wohle der Anleger zu agieren und nicht alles undifferenziert auf die BaFin zu schieben. Wo wurde denn was wie und mit welcher Rendite genau investiert? Wer kann das belegen? Sind die Ansprüche der Kunden bzw. Anleger nicht vielleicht schon längst gefährdet?
Richtig Herr Anwalt! Genau diese Fragen sollte das Management einmal beantworten! JETZT!!
Kommentar hinterlassen