Das hat uns soeben ein der Redaktion bekannter Insider des Unternehmens, der wohl auch schon früh aufsteht, mitgeteilt. Das zeigt welche Zahlen hinter solchen Rückbwicklungsanordnungen der BaFin stehen. Schaut man sich die letzte Bilanz des Unternehmens an, dann war das Unternehmen eigentlich zu diesem Zeitpunkt „defacto überschuldet“, denn es wurde ein Fehlbetrag von über 2 Millionen Euro ausgewiesen. Schaut man sich die Bilanz weiter an, dann findet man hier deutliche Hinweise, dass das im Unternehmen Halebridge eingesammelte Geld in Unternehmen investiert wurde, welches dem Unternehmen Halebridge verbunden waren, dazu zählen wir sicherlich das Unternehmen Shedlin AG. Aus unserer Sicht wurde das Geld vor allem dafür genommen, um bei verbundenen Unternehmen „Löcher zu stopfen“. Wir gehen davon aus, dass in diesem Fall sicherlich die eine oder andere Strafanzeige von Betroffenen gestellt werden wird, insofern wird dieses Thema sicherlich noch eine Weile in den Medien auftauchen. Wir werden auch mal Udo Masrouki vom Unternehmen FinanzNet fragen, „ob er den Anlegern hilft, ihr Geld zurückzubekommen“. Auf die Antwort sind nicht nur wir gespannt.
Update 20. Oktober 2014
Das Unternehmen Halebridge Asset Management GmbH ist von der BaFin aufgefordert worden, das komplette Geschäft mit seinen Kunden rückabzuwickeln. Siehe auch www.bafin.de Insgesamt geht es wohl um 8 Millionen Euro Anlegergelder, die wohl in der Hauptsache beim Unternehmen Shedlin investiert wurden. Anleger sollten schnellstmöglich einen Rechtsanwalt zu diesem Thema kontaktieren, um eigene Ansprüche prüfen zu lassen. Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte aus Berlin befasst sich nach unserer Kenntnis seit geraumer Zeit mit dem Thema.
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