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Halebridge Assetmanagement GmbH – versickertes Geld in Shedlin Unternehmen

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Am 20. Oktober 2014 hatte die BaFin eine Abwicklungsverfügung gegen das Unternehmen Halebridge Asset Management ausgesprochen. Hierin heisst es:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Halebridge Asset Management GmbH, Nürnberg, mit Bescheid vom 8. April 2014 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.Die Halebridge Asset Management GmbH bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungsverträgen gegen das Versprechen an, als Gegenleistung Geldzahlungen nach mehreren Jahren bzw. über mehrere Jahre zu leisten. Mit der Annahme der Rückkaufswerte aus den Vermögensanlagen, die Gegenstand des Vertrags sind, betreibt die Halebridge Asset Management GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Den Antrag der Halebridge Asset Management GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung der BaFin anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 30. Mai 2014 abgelehnt. Die hiergegen von der Halebridge Asset Management GmbH eingelegte Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. September 2014 zurückgewiesen.

Die Verfügung ist bestandskräftig.

Aktualisiert (26. Februar 2015):
Die Halebridge Asset Management GmbH hat beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt, zur Abwicklung des betriebenen Einlagengeschäfts wegen der behaupteten Übertragung ihrer Vermögenswerte auf ein Unternehmen mit Sitz in Dubai nicht mehr verpflichtet zu sein. Das Gericht hat diesen Antrag mit Beschluss vom 27. Oktober 2014 abgelehnt. Die Beschwerde, die die Halebridge Asset Management GmbH gegen den Beschluss eingelegt hat, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit unanfechtbarem Beschluss vom 19. Dezember 2014 zurückgewiesen. Die Gesellschaft hat nach ihren Angaben beim Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht – einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt (Az. 830 IN 1682/14).

Veröffentlichung Ende

Halebridge hatte sich dann mit allen juristischen Mitteln gegen den Bescheid der BaFin gewehrt, war letztlich jedoch nicht in der Lage die Verfügung aufzuheben. Für uns war bereits zum damaligen Zeitpunkt klar, dass eine Insolvenz einige Monate später die logische Folge sein wird, denn alle Gelder, die man über diesen Weg eingesammelt hat, waren nach unserer Erkenntnis in Shedlin Unternehmen gebunden. Es gab also gar keine Gelder, aus denen man hätte rückabwickeln können. Das Wissen der Geschäftsführung der Halebridge Asset Management GmbH darum, hätte eine viel frühere Anmeldung einer Insolvenz erforderlich gemacht. Die Justiz in Nürnberg prüft in diesem Zusammenhang auch den Verdacht der Insolvenzverschleppung.

Für Anleger bedeutet dieses Wissen aber leider auch, dass ihre gesamten angelegten Gelder wohl verloren sein dürften. Halebridge Asset Management war für uns immer nur ein Instrument zur Geldbeschaffung für das Unternehmen Shedlin, heißt, hier wurde nicht in nachhaltige Assets investiert, sondern Unternehmen reine Darlehen zur Verfügung gestellt. Die Frage ist nun, wem wurden die beim Unternehmen Halebridge eingesammelten Gelder genau zur Verfügung gestellt? Hat das Unternehmen das Geld, um es dann an den Insolvenzverwalter zurück zu zahlen? Genauso stellt sich natürlich auch hier wieder die Frage, wird der Insolvenzverwalter an Anleger ausgezahlte Zinszahlungen zurückfordern? Dazu von uns zur 2.ten Frage ein klares JA, denn der Insolvenzverwalter benötigt Masse, dazu wird er jeden Weg gehen, diese zu bekommen, auch den von Ihnen sich die Zinsen wiederzuholen.

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