Diesen Text kann man auf der Halebridge Seite lesen. Das, was wir vor Wochen schon befürchtet hatten, ist nun eingetreten. Die Anlegergelder sind nach unseren Recherchen wohl in der Hauptsache in Produkte des Unternehmens Shedlin geflossen, heißt hier noch irgendwelches Kapital zurück zu bekommen, dürfte nur das Prinzip Hoffnung sein, mehr nun wirklich nicht.
Noch schnell“die Fliege“ gemacht, um das mal sarkastisch auszudrücken, hat noch Ralf Landwehr. Der Name dürfte einigen Insidern noch etwas sagen. Merkwürdig ist auch das Herr Landwehr erst wenige Tage vorher als Geschäftsführer bestellt wurde. Landwehr kennen wir ja alle noch von Shedlin Capital AG.
Siehe Links
Text von der Webseite des Unternehmens Halebridge:
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, bekanntlich hält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) den von uns praktizierten Policenankauf für ein bankaufsichtsrechtliches Einlagengeschäft und hat uns deshalb dessen Abwicklung aufgegeben. Wir hatten unser Geschäftsmodell im Jahr 2009 mit prominenter anwaltlicher Unterstützung konzipiert und der BaFin mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.D ie BaFin reagierte jedoch leider auf unsere diversen Anfragen überhaupt nicht. Unsere Anwälte waren und sind der Ansicht, dass der von uns praktizierte Policenankauf bankaufsichtsrechtlich nicht relevant sei. Wir haben deshalb damals wie viele andere Marktteilnehmer auch das Geschäftsmodell schließlich im Vertrauen auf die Expertise unserer Anwälte umgesetzt. Erst im vergangenen Jahr teilte uns die BaFin mit, dass sie den
von uns praktizierten Policenankauf als bankaufsichtsrechtliches Einlagengeschäft qualifiziere. Gleichzeitig forderte man uns auf, sämtliche hierüber eingeworbenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Das uns anvertraute Kapital wurde laufzeitenabhängig investiert. Um Schaden abzuwenden, haben wir den betreffenden Geschäftsbereich auf die Halebridge Investment Limited ausgelagert. Richtig ist, dass die Abwicklungsanordnung der BaFin gegenüber der Halebridge Asset Management GmbH zwischenzeitlich rechtskräftig ist. Dagegen bestehen weiterhin Zweifel, ob die Abwicklungsanordnung richtig und seitens der BaFin durchsetzbar ist. Innerhalb der verschiedenen Rechtsbehelfsverfahren vertrat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Auffassung, dass das beanstandete Einlagengeschäft rechtswirksam auf die Halebridge Investment Limited übergegangen ist und nunmehr ausschließlich diese verpflichtet sei, die Abwicklungsverfügung umzusetzen. Nachdem auf verwaltungsrechtlichem Wege die Möglichkeiten der (sinnvollen) Rechtsbehelfeausgeschöpft sind, haben wir für die Halebridge Asset Management GmbH aus kaufmännischer Vorsicht zunächst Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht in Nürnberg (Aktenzeichen 830 IN 168 2/14) gestellt. Über die Eröffnung des Verfahrens wird Anfang März entschieden werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich innerhalb dieses Verfahrens mit der Abwicklungsanordnung auseinandersetzen und der BaFin voraussichtlich mitteilen, dass die
Halebridge Asset Management GmbH falscher Adressat der Abwicklungsverfügung ist, diese also nicht erfüllen kann und auch nicht erfüllen muss. Wir gehen davon aus, dass sich das Insolvenzverfahren danach entsprechend erübrigen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführung der Halebridge Asset Management GmbH
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