Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Halebridge Asset Management GmbH, Nürnberg, mit Bescheid vom 8. April 2014 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.
Die Halebridge Asset Management GmbH bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungsverträgen gegen das Versprechen an, als Gegenleistung Geldzahlungen nach mehreren Jahren bzw. über mehrere Jahre zu leisten.
Mit der Annahme der Rückkaufswerte aus den Vermögensanlagen, die Gegenstand des Vertrags sind, betreibt die Halebridge Asset Management GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Den Antrag der Halebridge Asset Management GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung der BaFin anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 30. Mai 2014 abgelehnt. Die hiergegen von der Halebridge Asset Management GmbH eingelegte Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. September 2014 zurückgewiesen.
Die Verfügung ist bestandskräftig.
Den deutschen Anleger wird es nicht wirklich treffen, da der größte Teil der Gelder über E&S in Österreich eingesammelt wurde. Das war noch zu einer Zeit als es hieß Shedlin und E&S werden zusammengehen.
Wo ist Robert G. Schmidt? Jetzt ist wohl einer wichtigsten Steine des Ganzen herausgebrochen und man kann nur noch darauf warten wann der Rest über die Wupper geht.