Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat die Ermittlungen gegen Thomas Domres sowie weitere vierzehn Abgeordnete der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wegen Bestechlichkeit von Mandatsträgern im Zusammenhang mit der Annahme von Konzertkarten für das Rolling Stones-Konzert im Hamburger Stadtpark mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Die Untersuchungen haben zwar bestätigt, dass die Beschuldigten in Wahrnehmung ihres Mandats Frei-und Vorzugskarten von dem gesondert verfolgten ehemaligen Bezirksamtsleiter Harald Rösler erhielten.
Anders als bei einer für „Amtsträger“ geltenden Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit erfordert die Verfolgung von Mandatsträgern jedoch eine direkte Verknüpfung des gewährten Vorteils (hier: der Kartenhingabe) mit einer mandatsspezifischen Handlung oder Unterlassung.
Das allgemeine Fördern von Wohlwollen („Klimapflege“) oder eine nur nachträgliche Belohnung für gefälliges Verhalten („Dankeschön“) reichen zur Erfüllung der hohen Voraussetzungen des § 108e StGB nicht aus.
Eine solchermaßen qualifizierte Unrechtsvereinbarung – etwa hinsichtlich eines Verzichts der Beschuldigten auf eine parlamentarische Erörterung oder Beschlussfassung in der Bezirksversammlung – ließ sich trotz eingehender Prüfung nicht beweiskräftig feststellen. Dementsprechend wurden auch die spiegelbildlichen Ermittlungen gegen den Beschuldigten Rösler wegen Bestechung von Mandatsträgern in diesem Punkt eingestellt.
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