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Hamburg Trust HTG Deutschland 15 Fonds 2 GmbH & Co. KG – ärgerliche Bilanz für Anleger

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Natürlich, wenn eine Fondsgesellschaft solch eine Bilanz vorlegt, sind die investierten Anleger natürlich verärgert; und das auch zu recht, denn die Fondsgeschäftsführung sollte sich eigentlich schämen, eine solche Bilanz abliefern zu müssen.

Hamburg Trust HTG Deutschland 15 Fonds 2 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

31.12.2018 31.12.2017
Euro Euro Euro
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen 28.513.020,53 30.626.511,57
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Guthaben bei Kreditinstituten 3.163.536,15 4.172.761,64
31.676.556,66 34.799.273,21

PASSIVA

31.12.2018 31.12.2017
Euro Euro Euro
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteile der Kommanditisten
1. Einlagen der Kommanditisten 48.300.000,00 48.300.000,00
2. Rücklagen 2.414.750,00 2.414.750,00
3. Ergebniskonten der Kommanditisten -7.909.995,50 -7.676.609,73
4. Entnahmekonten der Kommanditisten -11.163.352,60 -8.265.294,75
31.641.401,90 34.772.845,52
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Sonstige Rückstellungen 14.802,15 15.552,69
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.852,63 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 16.500,00 10.875,00
20.352,63
31.676.556,68 34.799.273,21

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

2018 2017
Euro Euro
1. Sonstige betriebliche Erträge 179,76 0,00
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -233.784,90 -227.522,97
3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 219,37 226,46
4. Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag – 233.385,77 -227.296,51
5. Belastung auf den Kapitalkonten 233.385,77 227.296,51
6. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00

ANHANG zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2018

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

Die Hamburg Trust HTG Deutschland 15 Fonds 2 GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg und ist unter der Nummer HRA 113639 in das Handelsregister des Amtsgerichts in Hamburg eingetragen.

Die Gliederung und der Ausweis der Posten der Bilanz entsprechen den Vorschriften für kleine Personenhandelsgesellschaften gemäß § 264a HGB i. V. m. § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen, unter anderem im Sinne § 288 HGB, werden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1. Anlagevermögen

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten nach handelsrechtlichen Vorschriften, ggf. mit dem zum Stichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Auszahlungen von freier Liquidität in gesellschaftsrechtlich zulässiger Weise des Beteiligungsunternehmens an die Gesellschaft werden als ergebnisneutrale Minderungen des Beteiligungsbuchwertes behandelt.

2. Guthaben bei Kreditinstituten

Die Bestände sind zum Nominalwert angesetzt.

3. Eigenkapital

Der Ansatz des Kommanditkapitals sowie der gesellschafterbezogenen Rücklagen erfolgte zum Nennwert.

4. Rückstellungen

Zur Abdeckung von ungewissen Verbindlichkeiten hat die Gesellschaft im angemessenen Umfang Rückstellungen gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.

5. Verbindlichkeiten

Die Ansätze der Verbindlichkeiten erfolgen zum Erfüllungsbetrag. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit sind die Angaben in Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in der Anlage zum Anhang in einem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.

III. Ergänzende Angaben

1. Geschäftsführung

Die Vertretung der Gesellschaft obliegt der Komplementärin HTD15 Verwaltungs GmbH, Hamburg. Sie wird durch deren Geschäftsführung wahrgenommen. Zur Geschäftsführerin ist allein die geschäftsführende Kommanditistin, Hamburg Trust Immobilien GmbH (vormals Hamburg Trust Fonds Management HTFM GmbH), Hamburg, bestellt.

Zu Geschäftsführern der Hamburg Trust Immobilien GmbH sind die im Folgenden genannten Personen bestellt:

Herr Dr. Georg Walter Reul, Bonn, Geschäftsführer

Herr Aldert Lobik, Hamburg, Geschäftsführer (bis 31. Oktober 2018)

Herr Markus Griese, Hamburg, Rechtsanwalt (bis 31. Oktober 2018)

Herr Oliver Priggemeyer, Karlsfeld, Geschäftsführer (ab 1. November 2018)

2. Gesellschafter

Das Kapital der Gesellschaft wird zum Stichtag wie folgt gehalten:

Euro
Komplementärin:
HTD15 Verwaltungs GmbH, Hamburg (gez. Kapital Euro 25.000,00) 0,00
Kommanditisten:
Hamburg Trust Immobilien GmbH, Hamburg 5.000,00
Direkt- bzw. Treuhandkommanditisten 48.295.000,00
48.300.000,00

3. Wesentliche Beteiligungen

Eigenkapital 31.12.2018 Anteil am Kapital Ergebnis 2018
Euro % Euro
MILANEO Stuttgart KG, Hamburg 83.043.235,61 23,10 1.577.583,42

 

Hamburg, den 14. Juni 2019

Dr. Georg Reul, handelnd für die HTD15 Verwaltungs GmbH

Oliver Priggemeyer, handelnd für die HTD15 Verwaltungs GmbH

Dr. Georg Reul, handelnd für die Hamburg Trust Immobilien GmbH

Oliver Priggemeyer, handelnd für die Hamburg Trust Immobilien GmbH

Anlage zum Anhang

Verbindlichkeitenspiegel 2018

Hamburg Trust HTG Deutschland 15 Fonds 2 GmbH & Co. KG, Hamburg

Art der Verbindlichkeit Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Summe davon durch Verpfändung von Bankguthaben und Abtretung von Forderungen gesichert davon gegenüber Gesellschaftern
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.852,63 0,00 0,00 3.852,63 0,00 0,00
im Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 16.500,00 0,00 0,00 16.500,00 0,00 16.500,00
im Vorjahr 10.875,00 0,00 0,00 10.815,00 0,00 10.875,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

der Hamburg Trust HTG Deutschland 15 Fonds 2 GmbH & Co. KG

A. Grundlagen des Unternehmens

Die Hamburg Trust HTG Deutschland 15 Fonds 2 GmbH & Co. KG ist eine Fondsgesellschaft (Fonds KG), die in das Shopping Center MILANEO in Stuttgart investiert. Die Investition erfolgt mittelbar, d.h. über eine Kommanditbeteiligung in Höhe von 23,1 % an der MILANEO Stuttgart KG (Objekt KG).

Die Objekt KG ist Eigentümerin des 29.800 m2 großen Grundstücks und der 53.919 m2großen Immobilie, davon 44.650 m2 Ladenflächen und 9.510 m2 Lager- und Nebenflächen, des am 9. Oktober 2014 eröffneten Einkaufszentrums.

B. Wirtschaftsbericht

a) Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Erstmals seit drei Jahren ist das Wirtschaftswachstum in Deutschland geringer als im Vorjahr ausgefallen. Dies zeigt sich insbesondere am Bruttoinlandsprodukt, dessen Wachstum im Jahr 2018 um 0,7 % auf einen Wert von 1,5 % sinkt. Im Vergleich lag das Wachstum des Bruttoinlandproduktes im Jahr 2017 bei 2,2 %. Der Grund hierfür ist unter anderem in der angespannten Weltwirtschaft zu finden. Insbesondere Themen wie Strafzölle der USA, Brexit oder das starke Wachstum Chinas haben zu einem spürbaren Rückgang der deutschen Exporte, z.B. in der Automobil- und Stahlindustrie, geführt. Zudem wurde im Jahr 2018 ein Rückgang der Konsumausgaben der Privatverbraucher verzeichnet. Neben dem Bruttoinlandsprodukt kann als Indikator für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland auch die Inflationsrate herangezogen werden. Analog zu dem Bruttoinlandsprodukt ist auch die Inflationsrate, gemessen am nationalen Verbraucherpreisindex, im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 um 0,1 % auf einen Wert von 1,7 % gesunken. Für die Folgejahre gehen die Ökonomen jedoch, begünstigt von der anhaltenden Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, von einem leichten Anstieg des Wirtschaftswachstums aus. Einhergehend mit dem Wirtschaftswachstum hat sich auch der Arbeitsmarkt im Jahr 2018 positiv entwickelt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Jahresdurchschnitt 2018 lediglich 5,2 % aller potenziellen Arbeitnehmer als arbeitslos gemeldet. Im Vorjahresvergleich bedeutete dies einen Rückgang von 0,5 % (Stand 2017: 5,7 %).

Branchenentwicklung

1. Einzelhandelsmarkt Deutschland gesamt

In den deutschen Top-10-Standorten lag die Vermietung der Einzelhandelsflächen mit einem innerstädtischen Flächenumsatz von knapp 193.000 m2 knapp über dem Vorjahr, wohingegen die bundesweite Bilanz Rückgänge aufwies. Im Wettbewerbsumfeld im Jahr 2018 scheinen größere Shoppingmetropolen mit einer breiten Palette an ergänzenden Gastronomie- und Freizeitangeboten bei der Flächenvermietung also bessere Karten gehabt zu haben, als viele B- und C-Städte.

Trotz einer relativ schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im zweiten Halbjahr 2018 sind die Einzelhandelsumsätze gestiegen und verzeichnen damit den neunten Anstieg in Folge. Nach dem statistischen Bundesamt zogen sie preisbereinigt um 1,4 bis 1,5 % an.

In keinem Marktsegment des deutschen Immobilienmarkts veränderten sich jedoch auch im Jahr 2018 die Strukturen so schnell wie im Einzelhandel. Der wesentliche Treiber für viele Entwicklungen war der E-Commerce, der seine Anteile am gesamten Retail-Umsatz ausbaute und gleichzeitigüberproportionale Wachstumsraten verzeichnete. Der Einzelhandel hat tendenziell spät begonnen, sich auf tiefgreifende Veränderungen im Verbraucherverhalten einzustellen. Der stationäre Handel ist zwar noch mit weitem Abstand der bedeutendste Absatzkanal im deutschen Einzelhandel, muss sich jedoch mit neuen Konzepten positionieren, indem er das Einkaufserlebnis mit Aktivitäten, die als Gesamtpaket eine interessante Freizeitgestaltung bieten, verbindet.

ShoppingCenter Markt als Segment des Einzelhandels

2018 wurde in der Assetklasse ShoppingCenter mit 1,38 Mrd. Euro das geringste Transaktionsvolumen seit 2010 verbucht. Ursächlich hierfür war u.a. die Unsicherheit vieler Investoren hinsichtlich der Insolvenzen in der Modebranche und anhaltenden Diskussionen über den Online & Offline Handel. Zudem lagen häufig die Kaufpreiserwartungen zwischen Käufer und Verkäufer zu weit auseinander. Gleichzeitig hielten Anleger ihre erstklassige Center an etablierten Standorten und mit langjährigbelegter Performance im Bestand.

Auf Seiten der Einzelhändler zeigte sich ebenfalls eine Fortsetzung vorsichtigerer Expansionsstrategien. Filialnetze wurden rationalisiert und Standorte zugunsten von größeren Filialen an ausgewählten Standorten zusammengelegt. Andererseits wurde bei einer Neuexpansion der bisherige Flächenbedarf hinterfragt und gegebenenfalls zugunsten kleinerer Ladeneinheiten optimiert. Dieses selektive Vorgehen versetzte die Einzelhändler wie auch in den Jahren zuvor in eine komfortable Verhandlungsposition gegenüber den Eigentümern und hemmte das Mietpreiswachstum.

Grundsätzlich wurden die Einzelhandelsimmobilienmärkte als „herausfordernd“ eingestuft. 2018 sanken die Spitzenmieten in diese Segment in den B-Städten im Schnitt um 0,8 %, mit den höchsten Rückgängen in Mainz (-3,5%) und Darmstadt (-3 %). In den Top-Märkten gaben die Spitzenmieten 2018 nur in Stuttgart (-2 %) nach, in den anderen A-Städten verlief die Entwicklung noch stabil. Für 2019 wird angenommen, dass sich der Abwärtstrend fortsetzen kann.

2. Standortentwicklung (Region) Stuttgart

Am gewerblichen Immobilienmarkt standen die Metropolen mit hohen Wirtschaftskraft sowie den großen und liquiden Immobilienmärkten unverändert im Fokus. In Deutschland zählen zu den Top-Standorten die sieben einwohnerstärksten Städte wie bspw. Stuttgart. Neben Einwohnerzuwachs und der regional unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit machte sich in Stuttgart der aufstrebende Tourismus als nachfragerelevanter Faktor im Einzelhandel der Stadt bemerkbar.

Die Einzelhandelskennziffern für die Region Stuttgart waren auch im Jahr 2018 weiterhin sehr positiv. Die Region Stuttgart lagdeutschlandweit auf Platz vier, mit den wohlhabendsten Bürgern und schaffte es mit über 17,4 Mrd. Euro auf den dritten Platz beim Umsatz im stationären Einzelhandel in Deutschland. Statistisch gesehen, verfügte jeder in der Region Stuttgart über gut 9 % mehr Kaufkraft als ein Bundesbürger im Durchschnitt. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft in der Landeshauptstadt Stuttgart lag im Jahr 2018 bei rund 7.710 Euro pro Einwohner und damit fast 800 Euro über dem Bundesdurchschnitt.

b) Geschäftsverlauf

Die Fonds KG entwickelt sich insgesamt positiv. Die Objekt KG hat im Jahr 2018 Liquidität in Höhe von 2,1 Mio. Euro an die Fonds KG ausgezahlt. Die betrieblichen Aufwendungen lagen 2018 bei rund 0,2 Mio. Euro, und lagen somit auf dem prospektierten Niveau.

c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögens- und Finanzlage der Fonds KG ist durch die Kommanditbeteiligung an der Objekt KG und deren Finanzierung geprägt. Das Investitionsvolumen der Fonds KG einschließlich der mit der Fondsauflegung verbundenen Kosten beträgt rund 50,7 Mio. Euro und ist mit 48,3 Mio. Euro Kommanditkapital und einem Agio von 2,4 Mio. Euro finanziert worden.

Auf der Aktivseite hat sich die unter den Finanzanlagen ausgewiesene Kommanditbeteiligung an der Objekt KG zum 31. Dezember 2018 gegenüber dem Vorjahr von 30,6 Mio. Euro auf 28,5 Mio. Euro reduziert. Dies geht auf die 2018 von der Objekt KG an die Fonds KG ausgezahlten Barüberschüsse (2,1 Mio. Euro) zurück. Die erhaltenen Beteiligungseinnahmen sind vollständig an die Gesellschafter ausgezahlt worden. Im selben Zeitraum reduzierte sich die Liquidität von 4,2 Mio. Euro auf 3,2 Mio. Euro. Grund hierfür waren die Auszahlungen an die Gesellschafter (2,9 Mio. Euro) sowie die Verrechnung der betrieblichen Aufwendungen (0,2 Mio. Euro), denen die Beteiligungseinnahmen von 2,1 Mio. Euro gegenüberstanden.

Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr von 34,8 Mio. Euro auf 31,6 Mio. Euro verringert. Diese Verringerung geht auf Auszahlungen an die Gesellschafter (2,9 Mio. Euro) sowie die Verrechnung des Jahresfehlbetrages (0,2 Mio. Euro) zurück. Die Ertragslage der Fonds KG ist aufgrund betriebllicher Aufwendungen durch einen Fehlbetrag von 0,2 Mio. Euro gekennzeichnet (Jahresfehlbetrag 2017; 0,2 Mio. Euro).

Die Finanz- und Ertragslage der Objekt KG ist durch die Vermietung der Laden-, Lager und Nebenflächen des Shopping Centers MILANEO in Stuttgart stabil und ermöglichte die Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen der Objekt KG an die Fonds KG. Der Fonds KG flossen daher 2018 Beteiligungseinnahmen zu, welche die Fonds KG mit der Liquidität ausstattete, die – unter Einbeziehung der bestehenden Liquiditätsreserve – für die Deckung der laufenden Kosten und für die im März 2019 vorgesehenen Auszahlungen an die Anleger erforderlich war.

Zusammenfassend stellt sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fonds KG stabil dar.

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Im Jahr 2019 rechnet die Fonds KG mit Beteiligungseinnahmen in Höhe von 2,3 Mio. Euro, sodass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Die für 2019 geplanten Auszahlungen an die Gesellschafter werden aufgrund der niedriger als diese liegenden Beteiligungseinnahmen voraussichtlich entsprechend angepasst. Die Auszahlung ist für März 2020 vorgesehen.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes waren bestandsgefährdende Risiken für die Gesellschaft nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen in den immobilientypischen Risiken auf Ebene der Objekt KG und daraus resultierender niedrigerer Beteiligungseinnahmen der Fonds KG oder Abwertungen des Beteiligungsbuchwertes. Sowohl die Wertentwicklung der Immobilie als auch die Immobilienerträge und die mit der Immobilienbewirtschaftung verbundenen Kosten können schwanken und sich schlechter als prognostiziert entwickeln.

Diesen Risiken wird durch proaktives Center- und Vermietungsmanagement im Rahmen der festgelegten Vermietungsrichtlinien begegnet. lm Rahmen der langfristigen Finanzierung auf Ebene der Objekt KG besteht das Risiko von Zinssteigerungen nach Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist zum 31. März 2025.

Die wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung liegen in der Neuvermietung der Flächen sowie den grundsätzlich positiven Entwicklungsperspektiven des Standorts Stuttgart und der daraus resultierenden steigenden Attraktivität an Mietflächen.

D. Zusätzliche Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Vermögensanlagengesetz

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen beträgt 211.005 Euro, die als feste Vergütungen an insgesamt drei Begünstigte gezahlt wurden. Variable Vergütungen, besondere Gewinnbeteiligungen sowie Mitarbeitervergütungen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gezahlt.

 

Hamburg, den 14. Juni 2019

Dr. Georg Reul, handelnd für die HTD15 Verwaltungs GmbH

Oliver Priggemeyer, handelnd für die HTD15 Verwaltungs GmbH

Dr. Georg Reul, handelnd für die Hamburg Trust Immobilien GmbH

Oliver Priggemeyer, handelnd für die Hamburg Trust Immobilien GmbH

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, den 14. Juni 2019

Dr. Georg Reul, handelnd für die HTD15 Verwaltungs GmbH

Oliver Priggemeyer, handelnd für die HTD15 Verwaltungs GmbH

Dr. Georg Reul, handelnd für die Hamburg Trust Immobilien GmbH

Oliver Priggemeyer, handelnd für die Hamburg Trust Immobilien GmbH

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hamburg Trust HTG Deutschland 15 Fonds 2 GmbH & Co. KG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Hamburg Trust HTG Deutschland 15 Fonds 2 GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hamburg Trust HTG Deutschland 15 Fonds 2 GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsgelichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018,

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige Angaben und gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der Hamburg Trust HTG Deutschland 15 Fonds 2 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard an Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 14. Juni 2019

FAIR Audit
Geries Harder Stubley PartG mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kay Harder, Wirtschaftsprüfer

Axel Bachus, Wirtschaftsprüfer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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