Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 115/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 106085 eingetragenen Hamburg Valentinskamp BC GmbH & Co. KG, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hamburg Valentinskamp BC GP GmbH, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Stefanie Therese Lürken
ist am 07.08.2020, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Grimm 8, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 115/20
Amtsgericht Hamburg, 07.08.2020
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