Rund um die Berichterstattung um den Hamburger Pfandhaus-Skandal ist immer mal wieder die Rede von einem sogenannten Lombardkredit. Doch was genau ist solch ein Kredit?
Ursprung in Italien
Der Begriff Lombardkredit leitet sich aus der oberitalienischen Region Lombardei ab. Dort wurde bereits im Mittelalter Geld gegen Überlassung von Pfand verliehen. Zunächst in Frankreich, wo in Paris sich Leihhäuser als maison de lombard etablierten, wurde der Lombardkredit schließlich auch in ganz Europa als Geschäftsmodell akzeptiert.
Kredit gegen Pfand
Ein Lombardkredit ist ein Kredit, für den im Gegenzug Kreditsicherheiten in Form von Verpfändungen von Wertpapieren, Bankguthaben oder auch Gegenständen erfolgt. Gerade die Verleihung von Geld, also auch das Geschäftsmodell der Pfandleihhäuser, gehört zu den Lombardkrediten.
Der Lombardkredit ist ein Darlehen im Sinne von § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Kreditinstitut, beispielsweise ein Pfandhaus, wird Besitzer des Pfandgegenstandes (§ 1205 BGB) und nimmt den Gegenstand in Verwahrung. Derjenige, der den Kredit aufgenommen hat, verliert hierdurch sein Eigentum an dem Pfandgegenstand jedoch nicht. Er bleibt weiterhin Eigentümer. Allerdings kann derjenige, der den Kredit gewährt, den Pfandgegenstand verwerten, sollte der Kreditnehmer seine Zahlungen aus dem Kreditvertrag nicht mehr begleichen können – beispielsweise durch den Verkauf des Pfandes. Der Lombardkredit ist in der Regel ein Kredit mit einer kurzen Laufzeit.
Lombardkredit ist Geschäftsmodell der Lombardium Hamburg
Die Lombardium Hamburg (Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG) ist im Pfandleihgewerbe tätig – so steht es auch im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg HRA 109517. Damit gewährt sie Lombardkredite im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 des Kreditwesengesetzes.
Hierbei war die Lombardium Hamburg besonders auf ein vermögendes Klientel aus, die hochwertige Gegenstände wie Segelyachten, Oldtimer, Diamanten etc. als Pfand für die Gewährung kurzfristiger Darlehen anbieten kann. Im Rahmen dieses Gewerbes wurden neben normalen Wertgegenständen wie Segelyachten, Kunst, Schmuck aber auch Inhaberaktien und Inhabergrundschuldbriefe als Pfand für die Kredite genommen.
Bis Dezember 2015 belieh Lombardium Hamburg auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Dieses Kreditgeschäft musste Lombardium jedoch einstellen, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Betrieb untersagte und die Abwicklung anordnete.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Pfandkredite wurden über geschlossene Fonds finanziert. Ein Großteil dieser Gelder scheint nun jedoch verschwunden. Hierbei soll es sich um eine dreistellige Millionensumme handeln. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt.
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