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Hamburger Pfandhausskandal: Neues Schreiben der Gesellschaften

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Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,

möglicherweise haben Sie einen Mahnbescheid über die Höhe der im Mai zurück geforderten, leider zuvor unberechtigt erfolgten Ausschüttung erhalten.

Zu diesem Thema werden von – um zahlende Mitglieder werbenden – Personenkreisen Gerüchte in die Welt gesetzt. Im Kern wird behauptet, die zurück geforderten Gewinnbeteiligungen müssten keinesfalls zurückgezahlt werden, da sie unbegründet wären. Dazu Folgendes:

Fakt ist, dass sich aus der unlängst erfolgten Pfandbewertung durch die eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergibt, dass aufgrund der Wertberichtigung der an die Lombardium Hamburg ausgereichten Darlehen jeweils Fehlbeträge im Jahresabschluss der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2014 und der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2015 ausgewiesen werden. Mit anderen Worten sind Gewinne, an denen Anleger beteiligt werden konnten, in den betreffenden Jahren nicht entstanden.

Sollten Sie Zweifel haben, so bitten wir Sie, sich anwaltlich beraten zu lassen. Dies aber von einem unabhängigen, nur für Sie tätigen Rechtsanwalt und nicht durch einen Personenkreis, der mit Ihren Interessen kollidierende Motive verfolgt. Sie werden einen Grund dafür erkennen, einen nur für Sie tätigen Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben, wenn Sie Folgendes lesen:

In einem vom 6.6.2016 datierten Schreiben, unterschrieben von einem Rechtsanwalt, dessen Kanzlei aus Köln auch die „Interessengemeinschaft IG Lombard“ vertritt, in welcher sich sowohl Vermittler, als auch Anleger engagieren, heißt es:

„In den kommenden Wochen müssen wir uns aber zunächst darauf konzentrieren, den Herren Wüstemann und Westen jedweden Zugriff auf das Fondsvermögen zu entziehen, um weitere Kapitalverluste zu vermeiden. Insofern prüfen wir insbesondere, ob ein Insolvenzverwalter eingesetzt werden kann. Ein Insolvenzverwalter wäre ein neutraler Dritter, auf den alle Anleger als „Gläubiger“ Einfluss nehmen können.“

Rechtsanwalt und IG Lombard offenbaren hier erstmals schriftlich den Plan, die Zweckgesellschaften, an denen Sie beteiligt sind, ggf. in die Insolvenz zu schicken, als ob dies in Ihrem Sinne als Anleger wäre.

Für Sie als Anleger ist an dieser Stelle die Motivation der Gründungsmitglieder der „IG Lombard“ zu überlegen.

 

Die „IG Lombard“ wurde von den fünf größten Vermittlern – gemessen am Platzierungsvolumen – der LombardClassic-Beteiligungen gegründet. Die Vermittlung von Beteiligungen an die Anleger soll nach an uns heran getragenen Informationen zum Teil auch mit dem Argument einer dem Festgeld gleichen Sicherheit stattgefunden haben. Dies wäre kritisch und könnte zu einem Anspruch des Anlegers gegen den betreffenden Vermittler führen. Dieses Spannungsverhältnis ist es wohl, welches die Verbraucherzentrale Hamburg im Beitrag vom 18. Februar 2016 („Lombardium, IG Lombard und was jetzt zu tun ist“, www.vzhh.de) dazu veranlasste, auf mögliche Schadensersatzansprüche hinzuweisen, falls man falsch beraten wurde. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg riet zu unabhängiger Hilfe.

 

Die Gründungsmitglieder der IG Lombard haben durch die Vermittlung der LombardClassic-Beteiligungen Millionen an Provisionen verdient. Die Vermittler haben sich selbst entschieden, diese Beteiligungen zu vermitteln. Die Gründungsmitglieder der IG Lombard haben bei der Vermittlung oder Beratung die Plausibilitätsprüfung der LombardClassic-Beteiligungen selbst durchgeführt, wie vom Bundesgerichtshof vorgeschriebenen. Dies muss jedenfalls angenommen werden. Dies bedeutet, dass alle dem Anleger im Einzelfall vorgetragenen Versprechungen auch Resultat der vom Vermittler selbst durchgeführten Plausibilitätsprüfung sind – für die der Vermittler bei entsprechender Aufklärungspflichtverletzung haftet. Niemand hat die Vermittler dazu gezwungen, sich gerade LombardClassic-Beteiligungen zur Vermittlung auszusuchen.

 

Zur Verdeutlichung: Einzelne Vermittler der IG Lombard haben nachweislich einzelnen Anlegern Beteiligungen in Höhe von Millionenbeträgen und hohen hunderttausend Euro-Beträgen vermittelt. Wenn dabei im Einzelfall eine Aufklärungspflichtverletzung vorlag, woraufhin Rückmeldungen von betroffenen Anlegern hindeuten, könnte dies ein Problem zwischen dem Anleger und dem Vermittler darstellen und ggf. zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.

 

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Vermittlers im gesetzlich vorgeschriebenen Minimum deckt lediglich einen jährlich vermittelten Betrag von 1,8 Mio. Euro ab. Manche Gründungsmitglieder der IG Lombard haben jährlich weit mehr vermittelt. Für den 1,8 Mio. übersteigenden Betrag würden die Vermittler, hätten sie keine erhöhte Deckung, möglicherweise keinen Versicherungsschutz haben und würden in diesem Fall persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen den ggf. geschädigten Anlegern gegenüber haften. Möglicherweise tritt eine Versicherung aber auch nicht ein. Insgesamt ergibt sich die Frage, insbesondere wenn Ihr Vermittler sich in der IG Lombard engagiert, ob Ihr Vermittler möglicherweise wirtschaftliche Interessen hat, die Ihren Interessen entgegen stehen. Fragen Sie ihn danach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Erhalten Sie diese schriftliche Bestätigung nicht, so ziehen Sie daraus bitte Ihre eigenen Schlüsse.

 

Thema Insolvenzantrag zur Auswechslung der Geschäftsführung: Diese Motivation halten wir für kritisch. Dass jemandem ein Geschäftsführer nicht passt, ist kein Insolvenzgrund. Entsprechende Anträge wären rechtsmissbräuchlich und könnten großen Schaden anrichten. Zudem ist ein im öffentlichen Amt bestellter Insolvenzverwalter nicht nach Belieben der Gläubiger beeinflussbar. Der Insolvenzverwalter ist an Recht und Gesetz gebunden und zunächst im Interesse der Insolvenzmasse tätig. Der Insolvenzverwalter zieht in der Regel alles zur Masse, was herein zu holen ist, und verteilt abschließend – nach Abzug seiner nicht unerheblichen Gebühren und sonstiger Kosten – den manchmal verschwindend kleinen Rest auf die Gläubiger. Dieser Vorgang dauert in der Regel auch mehrere Jahre.

 

Falls Sie Mitglied der IG Lombard sein sollten, empfehlen wir, sich vom Anwalt der IG Lombard schriftlich darlegen zu lassen, wie und in welcher Form genau Sie als Anleger „Einfluss“ auf den herbei gewünschten Insolvenzverwalter nehmen können. Ziehen Sie aus der Reaktion Ihre eigenen Schlüsse.

 

Für Sie als Anleger wäre eine Insolvenz sicher die wirtschaftlich schlechteste Perspektive, für jeden Insolvenzverwalter dagegen ein Festmahl. Nicht nur die unberechtigt ausgeschütteten Gewinne müssten von einem Insolvenzverwalter ebenso zurück gefordert werden, sondern auch etwaige negative Salden bei der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung nach Beendigung ihrer Beteiligungen. Je größer das Forderungsbuch, desto mehr kann verdient werden. Mehrere tausend Rückforderungen und der bereits begonnene Vorgang der Rückforderung sind ein gedeckter Tisch, an dem jeder Insolvenzverwalter sich freuen würde, Platz zu nehmen. Der Insolvenzverwalter ist Ihnen als einzelnem Anleger weniger verpflichtet als der Insolvenzmasse. Daran ändert auch ein – wie auch immer gearteter – „Einfluss“ auf den Insolvenzverwalter nichts.

 

Alles in allem drängt sich der Verdacht auf, dass einzelne Vermittler auf dem Rücken der Interessen der Anleger den wirtschaftlichen Schiffbruch durch eine Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften anstreben. Es stellt sich die Frage, ob es darum geht, im Rauch der auf diese Weise verbrennenden Anlegergelder das eigene Verschulden verbergen zu können – in der Hoffnung, nicht selbst wegen Falschberatung in Anspruch genommen zu werden, insbesondere dann, wenn der eine oder andere Vermittler die Absicht hegt, die Verjährungsfrist zu überstehen.

Bitte nehmen Sie sich zum Schutz Ihrer Interessen einen unabhängigen Anwalt, der nur Ihre Interessen vertritt und nicht die von jemand anderem. Es könnte sein, dass Sie sonst zum Spielball der Interessen anderer werden.

 

Mit freundlichem Gruß Ihr Team Lombardium Anlegerinformationen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

6 Kommentare

  • Das o.a. Schreiben riecht nach trotziger Verzweiflung.

    Fakt ist, dass die Personengruppe um Ebeling, Wüstemann et.al. das Firmengeflecht nicht mehr in deralten Form erhalten können. Fakt ist, dass die vorgenannte Personengruppe vergeblich versucht hat, die Vermittler zu instrumentalisieren, um die Anleger durch zeitlich gestreckte Auszahlungen zu einer Restrukturierung ohne Insolvenz und Insolvenzverwalter (IV) zu animieren.

    Aus Enttäuschung über einige der Vermittler wendet sich jetzt die vorgenannte Personengruppe gegen die Vermittler, und hofft gleichzeitig, den Anlegern mit der Aussicht auf „durch eine Insolvenz und den Einsatz eines IV verbrannte Anlegergelder“ die Restrukturierung ohne Insolvenz schmackhaft zu machen.

    Quatsch. Der IV kostet Geld, ja, aber die eigentlichen Verluste entstanden durch die handelnden Personen vor Insolvenz. Für das Geld an den IV erhalten alle Gläubiger und Anleger eine emotionslose Abwicklung und vor allem Aufarbeitung der Vorgänge. Nur die vorgenannte Personengruppe muss den IV fürchten, denn nur diese Personen können ggfs. persönlich zur Verantwortung gezogen werden.

    Im übrigen muss man das mal ganz pragmatisch sehen: der Geist ist doch schon aus der Flasche. Weder die Ebelings, Wüstemanns et.al. noch evtl. wegen tatsächlicher Falschberatung voreingenommene Vermittler bekommen den Geist zurück. Denn es gibt bereits zuviele Anleger, die an dem Einsatz eines IV interessiert sind.

    In meinen Augen laufen Ebeling, Wüstemann et.al. grundsätzlich Gefahr, durch o.a. Schreiben und ähnlich ausgerichtete Handlungen bzw. Unterlassungen der Insolvenzverschleppung verdächtigt zu werden. Das wissen die Herren sicherlich auch. Dass man dort trotzdem noch solchermassen neben der Sache liegende Schreiben verfasst, hat was von der Taktik „verbrannter Erde“. Es kommt den Herren also bereits nicht mehr auf den VErdacht an…und genau das ist es, was m.E. hier Bände spricht.

  • Dieses Schreibens ist an Scheinheiligkeit und Dreistigkeit nicht zu überbieten. Es sind ja schließlich nicht die Vermittler, die die Millionen gestohlen haben. Die Vermittler sind lediglch die ebenfalls getäuschten Erfüllungsgehilfen dieses teuflischen Plans mit dem Namen Lombardium.

    Der Beitrag wurde aus redaktionellen Gründen geändert. Bitte beachten Sie die Kommentarrichtlinien.

  • Ich weiß nicht was die sich vorstellen. Meiner Meinung ist es ganz klar das sich, früher oder später, ein Insolvenzverwalter an den „gedeckten Tisch“ setzen wird, ob das den Herr passt oder auch nicht. Ich wünsche es wäre nicht so, aber die haben es ja selber verbockt.
    Anstatt solcher Emails sollten Sie mal mit offen Karten spielen und Zahlen und Fakten offen legen und ihren Job richtig machen, anstatt hier nur unnötig blabla zu verbreiten. Unfassbar… Na ja, nach dem Motto, jeden Tag steht ein dummer auf, das haben sich diese Herren wahrscheinlich auch gedacht als sie sich das Geschaftsmodell ausgedacht haben..

  • … und wieder wird versucht, den Schwarzen Peter von sich wegzuschieben. Ebeling, Gunnar N. und „lass ihn auch mal ran“-Wüstemann und das Ebeling-Hündchen W. hatten zuletzt noch versucht, mit den bösen Vermittlern, die angeblich die Beratungsprotokolle vom Anleger unterzeichnen sollen, Verwirrung zu stiften.
    Natürlich hat man tierische Angst vor einer Insolvenz. Warum? Weil der Insoverwalter dann einmal ALLE Geschäftsvorgänge aufreppeln würde.

    Der Beitrag wurde aus redaktionellen Gründen geändert. Bitte beachten Sie die Kommentarrichtlinien.

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