Wirft man da nicht gutes Geld schlechtem hinterher? Diese Frage bekommen wir jeden Tag im Moment 10 mal gestellt, wenn es um die Rückzahlunsgaufforderung von Seiten der Lombardiumgruppe geht. Kaum einer der Anleger der mit uns telefoniert hat, ist geneigt der Aufforderung nach Rückzhalung der Ausschüttungen nachzukommen, und man will sich dabei mit allen rechtlichen Mitteln wehren.Beides ist aus der Sicht der jeweiligen Position sicherlich völlig nachvollziehbar, aber es wird dort eine rechtliche Klärung geben müssen. das bedeutet letztlich,das wenn die Anleger das Geld nicht wie aufgefordert zurückbezahlen, die Lombardium Gesellschaften hier sicherlich zu weiterführenden Maßnahmen (Mahnbescheid) greifen werden. Da muss man kein Hellseher für sein, kennt man aus anderen ähnlich gelagerten Vorgängen.
Auch mit so manchem Rechtsanwalt haben wir mittlerweile zu dem Vorgang gesprochen, auch hier herrscht die Meinung vor „erst mal nich bezahlen“, klar denn man vertritt ja auch die Anleger. Die wirtschaftliche Situation der Lombardiumgesellschaften dürfte nicht berauschend sein, insofern könnte natürlich die Geschäftsführung der einen oder anderen Gesellschaft innerhalb der Lombardiumgruppe, dann gezwungen sein für die Gesellschaft beim zuständigen Insolvenzgericht dann Antrag auf Insolvenz stellen. Wir vermuten dann mal, das auch der dann vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter sicherlich hergehen würde und Ausschüttungen zurückfordern würde. Die Gefahr bei der Insolvenz bestht natürlich auch darin „das Pfänder dann verscheludert werden könnten, um Masse in die Kasse zu bekommen“. Nun wird man sehen müssen wie erfolgreich die Aufforderung zur Rückzahlung der Ausschüttungen war , und was die Gesellschaften dann gegenüber den Anlegern tun, die der Aufforderung nicht nachgekommen sind.
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