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Hamburger Pfandhausskandal- Staatsanwalt Dr. von Schenck jetzt in Karlsruhe beim BGH

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Bereits frühzeitig hatten wir ja die Information bekommen, dass für den federführenden Staatsanwalt im Verfahren „Hamburger Pfandhausskandal“ eine neue Stelle beim BGH in Karlsruhe in Aussicht gewesen sein soll. Das hat sich nun wohl bestätigt und wir wünschen Dr. von Schenck alles Gute für seinen weiteren beruflichen Werdegang. Wir hatten aber auch bereits frühzeitig darüber spekuliert, dass genau diese Kenntnis einer möglichen Berufung an den BGH auch zu den schleppenden Ermittlungen geführt hat, denn wer will bei so einer beruflichen Chance auch etwas verkehrt machen. Das ist zwar nachvollziehbar, spielt aber sicherlich den Ganoven in die Hände, nicht aber den Anlegern.

Die kommen sich langsam „regelrecht verscheißert“ vor, so ein Anleger am gestrigen Tage in einem Gespräch mit unserer Redaktion. Ihn ärgert vor allem, dass das auf Kosten der Anleger passiert. In der Tat ist es für Außenstehende schwer nachvollziehbar, dass bei solch einem absehbaren Schaden die Verantwortlichen heute immer noch auf großem Fuße leben können und dürfen und das alles wohl mit Duldung der Staatsanwaltschaft Hamburg. Was wir aber wesentlich schlimmer finden, ist, dass es derzeit noch keinen benannten Nachfolger für Dr. von Schenck gibt. Das zumindest hat man uns auf Anfrage von Seiten der Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Hier heißt es, „Dr. von Schenck habe den Vorgang ausführlich für seinen Nachfolger/in dokumentiert und werde den Vorgang dann auch noch persönlich an diese/n übergeben.“ Prima, denn das gehört sich doch auch so innerhalb einer Behörde. Tatsache ist aber doch auch sicherlich, dass der neue zuständige Staatsanwalt sich erst einmal umfangreich in den Vorgang einarbeiten muss, bis er sich dazu ein Bild gemacht hat. Zeit, die die Ganoven wiederum dann gewonnen haben. Mit Verlaub, liebe Hamburger Staatsanwaltschaft, so langsam muss ihre Behörde aufpassen dass sie in diesem Vorgang nicht selber zu einer Skandalbehörde wird. Uns ist bekannt, dass derzeit schon die Frage einer möglichen Staatshaftung geprüft wird. Innerhalb der nächsten 14 Tage soll es da wohl Klarheit geben. Das, was die Hamburger Staatsanwaltschaft dort abliefert, ist völlig gegen das gesunde Rechtsempfinden des Bürgers.

Dieser kann das Handeln der Behörde schon seit langem nicht mehr nachvollziehen. Aber auch einzelne Mitarbeiter des LKA haben sich in der Vergangenheit bereits deutlich kritisch zur Arbeit der Staatsanwaltschaft geäußert. Wie ist es in einem Rechtsstaat wie Deutschland möglich, dass eine Gruppe von Ganoven fast 100 Millionen Euro „verschieben“ kann, o h n e dass sie dafür zur Rechenschaft gezogen wird, ja sogar das gewohnte Luxusleben weiterführen kann, viele Anleger aber nahezu ihr gesamtes Vermögen verloren haben? Dazu wird sich die Staatsanwaltschaft sicherlich nicht äußern wollen in der Öffentlichkeit.

4 Kommentare

  • Ja, wenn der beim BGH so arbeitet wie in Hamburg, dann wirklich gute Nacht. Der Nachfolger wird sich ganz sicher einarbeiten müssen und das dauert dann sicher genaus so lange wie bei seinem Vorgänger ( 3 Jahre ). Meine erste Anzeige war 2014. Sorry, aber wenn die in Hamburg „zu blöd“ sind, dann sollten sie sich mal die Staatsanwaltschaft in Augsburg ansehen. Dort werden viele Wirtschaftssachen schnell abgearbeitet (auch für andere Länder). Die Frage ist wieviel Geld zu retten gewesen wäre wenn nicht solche Stümper daran rumgefuscht hätten. Hier wäre wirklich zu prüfen ob nicht eine Amtshaftung fällig wäre, aber ich glaube dass der Liquidator keine große Lust hat, sich mit der Staatsanwaltschaft „anzulegen“

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