Startseite Allgemeines Hamburger Pfandhausskandal: Was hatte es mit der Zahlung der Relom GmbH an die HEDDA Holding GmbH in Höhe von 720.000 Euro auf sich?
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Hamburger Pfandhausskandal: Was hatte es mit der Zahlung der Relom GmbH an die HEDDA Holding GmbH in Höhe von 720.000 Euro auf sich?

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Diese Frage stellen nicht nur wir uns, sondern diese Frage wird wohl auch von den Ermittlungsbehörden gestellt. Zumindest ist ds die Quintessenz aus neuen Unterlagen die man uns in die Redaktion zugespielt hat. Dieser Betrag soll im März (genau am 27.03.2015) auf das Konto einer Gesellschaft geflossen das man dem Einflussbereich des ehemaligen Geschäftsführers des Unternehmens Robin. M zuordnet. Ebenfalls soll es in diesem Zeitraum einen weitere große Überweisung gegeben haben. Hier geht es um einen Gesamtbetrag in Höhe von 470.000 Euro diese kommen von einer Galerie Thomas Schulte GmbH aus Berlin. Erstaunlich ist der Name Relom GmbH der nach unseren Erkenntnissen, ja eigentlich ein ähnliches Geschäftsmodel wie die Lombardium Gesellschaften verfolgt. Hat man hier ein Unternehmen finanziert?  Im Unternehmensregister findet man dazu nachfolgenden Hinweis.

Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 134035 Bekannt gemacht am: 06.11.2014 16:04 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
06.11.2014
HRB 134035:Relom GmbH, Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2012 mit Änderung vom 20.03.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Oldesloe (bisher: Amtsgericht Lübeck HRB 12510 HL) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Pfandhauses. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Miethe, Robin, Henstedt-Ulzburg, *28.06.1980; Wenzel, Vivien, Lasbek-Gut, *21.03.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bei dem Unternehmen in dem diese Kontenumsätze getätigt wurden handelt es sich um die HEDDA GmbH, da fragt man sich natürlich wie die HEDDA Holding GmbH an soviel Geld kommt um solche Geschäfte zu tätigen?

Erstuanlich auch, das es im April 2014 offenbar eine Geldwäscheverdachtsanzeige gegen die HEDDA Holdingen GmbH  Seitens des Bankhauses Donner und Reuschel gegeben haben soll. HIer ging es um eine ungewöhnlich hohe Barabhebung in Höhe von 310.000 Euro. Als Begründung nannte Robin M. gegenüber der Bank“ dasss es sich dabei um diverse bar ausgezahlte Pfanddarlehen handele, die jetzt auch bar getilgt werden sollen“.  Nun denn…………………

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