Nun, es liegt sicherlich in der Natur der Rechtsanwälte, dem Gegner ihres Mandanten dann einmal die Zähne zu zeigen, egal ob das in der Sache angemessen ist oder nicht.
Dabei dachten wir in der Vergangenheit immer, dass Rechtsanwälte auch der Wahrheit des Rechts verbunden sein sollten. Nun auch hier haben wir in den letzten zehn Jahren viele merkwürdige Dinge mit Rechtsanwälten erleben dürfen.
Eine ganz besondere aggressive Form der Mandantenverteidigung fährt in Sachen Aurimentum die genannte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei.
Was wir, sehr geehrte Frau Dr. P. C., dann nicht verstehen, ist, dass man den gesamten Vorgang doch eigentlich ganz entspannt klären und auflösen könnte.
Es wäre doch ganz einfach, ein Negativattest der BaFin vorzulegen, in dem festgestellt wird, dass das Geschäftsmodell der R&R Consulting GmbH, mit der Marke Aurimentum, nicht BaFin-gestattungspflichtig ist.
Hinterlegt Ihre Mandantin dann noch die fehlenden Bilanzen im Unternehmensregister, bei denen das Bundesamt für Justiz schon Maßnahmen ergriffen hat, dann ist doch formal gesehen alles in Ordnung.
Ihr gesamtes aggressives Wadenbeißen verstärkt aber doch den Eindruck, dass da möglicherweise eben etwas nicht so ist, wie es sein sollte.
Auch wenn es Ihnen dann möglicherweise schwer fällt, werden Sie doch einfach mal pragmatisch in Ihrem anwaltschaftlichen Handeln, anstatt zu versprechen und zu drohen.
Dumme Brief schreiben können Rechtsanwälte, meinen damit einem Angst machen zu können. Oft bezahlen dann Autrgaggeber solcher Kanzleien ihre Anwäte noch mit geklautem Geld. Standhaft bleiben Herr Bremer! Von solchen Flunzen nicht ins Boxhorn jagen lassen.
Ich erlebe hier ein Deja Vu. Genauso wie im Fall PIM Gold werden die Kritiker von der R&R Consulting GmbH (=Aurimentum) abgemahnt, doch es gibt weder Nachweise noch Jahresabschlüsse.
Wenn dann die Staatsanwaltschaft oder die BaFin einschreitet, ist der Laden pleite.
Und wieder sind Tausende von Anlagern geschädigt.
Schade!