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Hamburger Rechtsanwaltskanzlei unterliegen vor dem LG Frankfurt mit Antrag auf eine einstweilige Verfügung

Devanath (CC0), Pixabay
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gegen die Redaktion von diebewertung.de. Das zumindest hat uns das Landgericht Frankfurt am heutigen Tage mitgeteilt:

„In dem Rechtstreit Co.Net Verbrauchergenossenschaft gegen Bremer, wird mitgeteilt dass hier zum oben genannten Aktenzeichen ein einstweiliges Verfügungsverfahren anhängig ist auf die vorgerichtliche Abmahnung vom 24. Januar 2020 wird Bezug genommen.

Die Kammer hat den aus der Anlage zu diesem Schreiben ersichtlichen Hinweis erteilt. Nachdem die Antragstellerin hierauf Stellung genommen und ihr Begehren weiterverfolgt hat, hat die Kammer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.“

Scheinbar haben wir einen ordentlichen Job gemacht, werte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei.

In der Sache Co.Net selber muss man sich natürlich sowohl als investierter Genosse aber auch als Vertriebler sicherlich weiterhin große Gedanken machen, wie das Thema denn nun weitergeht. Man muss sich auch darüber Gedanken machen, was denn hier das „schlechteste anzunehmende Ergebnis“ in der Sache sein könnte. Aus unserer Sicht stehen wir erst am Anfang des möglicherweise unschönen Vorgangs Co.net für Vermittler und Anleger.

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