Am Vormittag des 4. April 2022 durchsuchten 285 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg insgesamt 15 Objekte in Norddeutschland. „Die Kolleginnen und Kollegen waren primär in Hamburg eingesetzt“, erläuterte der Zollsprecher Oliver Bachmann. „Aber auch in Berlin, Neumünster, Kiel und Seevetal wurden Privat- und Geschäftsräume durchsucht.“
Die Maßnahme richtete sich hauptsächlich gegen einen in Hamburg wohnhaften Unternehmer, der im Verdacht steht, seit Oktober 2017 Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut zu haben, indem er mindestens 100 namentlich bekannte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie eine noch festzustellende Anzahl noch nicht identifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Sicherheitskräfte einsetzte oder einsetzen ließ. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass für einige Zeiträume zur Verschleierung der Lohnzahlungen auch Abdeckrechnungen eingebucht wurden.
„Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat aufgrund der Vorermittlungen des Zolls 34 entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse beantragt“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Liddy Oechtering. „Ferner wurden wegen der Verdachtsmomente der Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe weitere Personen in die Durchsuchungsmaßnahme mit einbezogen.“
Im Laufe der Durchsuchungsmaßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel wie Stundenaufzeichnungen, Notizzettel, Rechnungen und Teile der Lohn- und Finanzbuchhaltung zur Durchsicht mitgenommen sowie PCs, Tablets und Smartphones sichergestellt. Zusätzlich wurden in Absprache zwischen Zoll und Staatsanwaltschaft Hamburg acht Arrestbeschlüsse über fünf Millionen Euro vollstreckt. In diesem Zusammenhang wurden bereits am Einsatztag Barmittel in Höhe von rund 60.000 Euro, auf Konten bislang 800.000 Euro und in Form von Kraftfahrzeugen etwa 340.000 Euro gesichert.
Die Ermittlungen werden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Hamburg von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Hamburg weitergeführt.
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