Der Sportartikelhersteller adidas hat nach einem Urteil des EU-Gerichts das Recht an einer seiner „Drei Streifen“-Marken verloren. Das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass das Zeichen aus drei parallelen, in beliebiger Richtung angebrachten Streifen in der gesamten EU bei den Verbrauchern genug Unterscheidungskraft erlangt habe.
Viele von adidas vorgelegte Beweise seien ungültig, da sie etwa umgekehrte Farbschemata aufwiesen – weiße Streifen auf schwarzem Hintergrund statt schwarze Streifen auf weißem Hintergrund.
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