Home Allgemeines Hammerentscheidung gegen adidas
Allgemeines

Hammerentscheidung gegen adidas

Share
Share

Der Sportartikelhersteller adidas hat nach einem Urteil des EU-Gerichts das Recht an einer seiner „Drei Streifen“-Marken verloren. Das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass das Zeichen aus drei parallelen, in beliebiger Richtung angebrachten Streifen in der gesamten EU bei den Verbrauchern genug Unterscheidungskraft erlangt habe.

Viele von adidas vorgelegte Beweise seien ungültig, da sie etwa umgekehrte Farbschemata aufwiesen – weiße Streifen auf schwarzem Hintergrund statt schwarze Streifen auf weißem Hintergrund.

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Allgemeines

ELARIS AG Aktienkursabsturz

Das zum Beginn einer neuen Woche, da kann man sich sicherlich einen...

Allgemeines

BaFin ermittelt gegen Capital Impact Corp. wegen unerlaubtem Angebot von Zazoon-Aktien

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anlegerinnen und Anleger vor Angeboten der...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V. angeordnet

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des „Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V.“,...