Denn der war zum besagten zeitpunkt des Geschäftes der zuständige Finanzminister.
Umstritten ist der Kauf von Anteilen am Energieversorger EnBW durch die ehemalige schwarze-gelbe Landesregierung in Baden-Württemberg ohnehin. Jetzt hat ein Gericht auch noch festgestellt, dass er verfassungswidrig war.
Kommentar hinterlassen