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Handel mit Schweizer Aktien: Anerkennung diverser UK-Handelsplätze

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Seit dem 1. Januar 2019 bedürfen ausländische Handelsplätze für den Handel mit Schweizer Beteiligungspapieren einer Anerkennung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Massgeblich hierfür ist eine Liste des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD). Das EFD hat diese Liste aktualisiert. In der Folge erhalten nun diverse Handelsplätze im Vereinigten Königreich die FINMA-Anerkennung.

Ausländische Handelsplätze, an denen Schweizer Beteiligungspapiere gehandelt werden oder die den Handel mit solchen Papieren ermöglichen, bedürfen seit dem 1. Januar 2019 vorgängig einer aufsichtsrechtlichen Anerkennung der FINMA (vgl. Verordnung).

Am 3. Februar 2021 hat das EFD die für die Anerkennung massgebliche Liste mit Jurisdiktionen aktualisiert. Das Vereinigte Königreich wurde aus dieser Liste entfernt. Damit war die rechtliche Voraussetzung erfüllt, damit die FINMA Handelsplätze im Vereinigten Königreich anerkennen kann. Dieser Schritt erfolgt in der Folge per 3. Februar 2021 für diverse Handelsplätze in UK.

Die FINMA hat hierzu eine Aufsichtsmitteilung publiziert sowie die aktualisierte Liste der anerkannten Handelsplätze.

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