Ausländische Handelsplätze, an denen Schweizer Beteiligungspapiere gehandelt werden oder die den Handel mit solchen Papieren ermöglichen, bedürfen seit dem 1. Januar 2019 vorgängig einer aufsichtsrechtlichen Anerkennung der FINMA (vgl. Verordnung).
Am 3. Februar 2021 hat das EFD die für die Anerkennung massgebliche Liste mit Jurisdiktionen aktualisiert. Das Vereinigte Königreich wurde aus dieser Liste entfernt. Damit war die rechtliche Voraussetzung erfüllt, damit die FINMA Handelsplätze im Vereinigten Königreich anerkennen kann. Dieser Schritt erfolgt in der Folge per 3. Februar 2021 für diverse Handelsplätze in UK.
Die FINMA hat hierzu eine Aufsichtsmitteilung publiziert sowie die aktualisierte Liste der anerkannten Handelsplätze.
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