Ausländische Handelsplätze, an denen Schweizer Beteiligungspapiere gehandelt werden oder die den Handel mit solchen ermöglichen, bedürfen ab dem 1. Januar 2019 vorgängig einer aufsichtsrechtlichen Anerkennung der FINMA. Dies hat der Bundesrat am 30. November 2018 in einer Verordnung verankert (vgl. Medienmitteilung Bundesrat sowie Verordnung).
Leave a comment