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Handelsplattform bitmaxonline.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung

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Handelsplattform bitmaxonline.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Juli 2021 gegenüber der Tillga Ltd, Dominica, als Betreiber der Handelsplattform bitmaxonline.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Deutsche Kunden können auf der Plattform bitmaxonline.com Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte mit Kryptowährungen abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Plattform treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.

Damit erbringt der Betreiber der Plattform gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht, sie handelt daher unerlaubt.

Der BaFin liegen Informationen vor, nach denen Kunden der Tillga Ltd von Personen kontaktiert werden, die angeblich im Auftrag der britischen Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct Authority – FCA) tätig sind. Den Kunden wird mitgeteilt, ursprünglich aus der Anlage auf der Plattform bitmaxonline.com verlorengegangene Gelder seien von der FCA wiedergewonnen worden. Der Anrufer sei mit der Auszahlung dieser Beträge beauftragt worden. Die FCA bestätigt, dass die Angaben falsch sind und eine solche Beauftragung nicht erfolgt ist.

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