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Handelsplattform creditkapital.io: BaFin ermittelt gegen die Firma „CreditKapital“

Hans (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass unbekannte Dritte, die unter der Firma „CreditKapital“ auftreten und die Website creditkapital.io betreiben, keine Erlaubnis nach dem KWG beziehungsweise dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen haben. Auf der genannten Website bieten sie Verbraucherinnen und Verbrauchern den Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for DifferenceCFD) und Devisen (Forex) sowie Geschäfte in Kryptowerte an.

Die unbekannten Täter bieten den Anlegern augenscheinlich lukrative Anlagemöglichkeiten an. Auf Grundlage einer „Rechnung zur Kontoauflösung“ werden später weitere Einzahlungen für eine vorab zu zahlende „Kapitalertragsteuer“ und „Bankprovision“ gefordert, um die Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne zu erreichen.

Regelmäßig wollen die Täter mit Fernwartungssoftware wie etwa AnyDesk oder TeamViewer auf die Rechner der Verbraucher zugreifen. Das sollten diese auf keinen Fall zulassen.

Anbieter von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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