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Handelsplattform cryptolicht.com: BaFin ermittelt gegen die Smarteek Sp. Z.o.o.

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kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Smarteek Sp. Z.o.o., Polen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von der Smarteek Sp. Z.o.o. betriebenen Website cryptolicht.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen Deutschland anbietet.

Aus den Inhalten der Website gehen weitere Adressen in Großbritannien und offensichtlich für eine Gesellschaft TechGuide Solutions OÜ in Estland hervor. In den auf der Seite abrufbaren Geschäftsbedingungen wird die Plattform nicht mit „Crypto Licht“ bezeichnet, sondern als „Financials-Experts-Plattform“ benannt. Weiter heißt es dort, Financials Experts sei ein Handelsname der AntariLLa Management Inc., Seychellen. Es fällt zudem auf, dass die Websites cryptolicht.com und financials-experts.com vollkommen identisch sind. Die BaFin hat die Aufnahme von Ermittlungen gegen die AntariLLA Management Inc., als Betreiber der Handelsplattform financials-experts.com, bereits am 6. Juli 2021 auf ihrer Homepage bekannt gemacht.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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