Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Miva Solutions LLC, Großbritannien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte auf der von der Miva Solutions LLC betriebenen Website delitraders.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Miva Solutions LLC wirbt, unter anderem mittels einer Verlinkung auf der Homepage, mit einer Zertifizierung durch das International Financial Market Regulation Center (IFMRC). Die BaFin hebt hervor, dass es sich beim IFMRC weder um eine national noch international legimitierte Aufsichtsbehörde handelt. Der Website ifmrc.org lassen sich weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz der Organisation entnehmen. Es ist zudem unklar, wer sie gegründet hat oder Mitglied dieser Vereinigung ist.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis, bis sie von der BaFin gestoppt werden. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Kommentar hinterlassen