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Handelsplattform enerixinvest.pro: BaFin ermittelt gegen Betreiber

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Plattform enerixinvest.pro – Bamboozle Group LTD, Suite 305, Griffith Corporate Center, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen – keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website enerixinvest.pro sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Dem Internetauftritt zufolge wird die Seite von dem Unternehmen Bamboozle Group LTD aus St. Vincent und die Grenadinen betrieben. Das englische Wort „bamboozle“ bedeutet übersetzt „beschwindeln“. Die Kontaktaufnahme erfolgt über Social Media. Um die Anlegerinnen und Anleger zu weiteren Einzahlungen zu bewegen, werden u.a. Kontaktaufnahmen der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und einer „Marktaufsichtsbehörde“ vorgetäuscht. Es wird klargestellt, dass weder die BaFin noch andere europäischen Aufsichtsbehörden Verbraucher selbst direkt kontaktieren, um Gelder bzw. Profite zu entsperren, abzulösen oder zu besteuern.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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