Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen „EUAktien“ keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind auch in keiner Weise vom Bundesministerium für Finanzen überprüft worden.
Der Inhalt auf der Website euaktien.de rechtfertigt die Annahme, dass die Betreiber der Plattformen unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten.
Sie verwenden unbefugt auch das Logo des Bundesministeriums für Finanzen mit dem darunter gesetzten Hinweis „Finanz TÜV“ und behaupten wahrheitswidrig, der Beaufsichtigung durch die zypriotische staatliche Finanzaufsichtsbehörde Cyprus Securities and Exchange Commission (Cysec) zu unterliegen.
Bezüge zu den ebenfalls unbekannten Betreibern der inzwischen nicht mehr aktiven Website euschild.de, vor denen die BaFin ebenfalls gewarnt hat, können nicht ausgeschlossen werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, Anbieter von Versicherungsgeschäften im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem VAG und Anbieter von Zahlungsdiensten im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem ZAG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.
Darüber hinaus warnt die BaFin auch vor bestimmten Geschäften oder Geschäftspraktiken. So hat sie schon mehrfach auf die Gefahren bei Geschäften mit nicht lizenzierten Handelsplattformen hingewiesen.
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