Startseite Vorsicht Anlegerschutz Handelsplattform express-fx.com: BaFin untersagt der ExpressFX den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Anlegerschutz

Handelsplattform express-fx.com: BaFin untersagt der ExpressFX den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

00luvicecream (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Juni 2022 gegenüber der ExpressFx, Birmingham, Vereinigtes Königreich, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen wird als Betreiber der Handelsplattform express-fx.com aufgeführt. Die BaFin hatte bereits am 13. Mai 2022 vor dem Unternehmen gewarnt.

Das Unternehmen bietet deutschen Kundinnen und Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform express-fx.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Währungen und Kryptowährungen laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) bzw. § 2 Absatz 2 Nr. 10 lit. c) Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG bzw. § 15 WpIG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...