Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Juni 2022 gegenüber der ExpressFx, Birmingham, Vereinigtes Königreich, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen wird als Betreiber der Handelsplattform express-fx.com aufgeführt. Die BaFin hatte bereits am 13. Mai 2022 vor dem Unternehmen gewarnt.
Das Unternehmen bietet deutschen Kundinnen und Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform express-fx.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Währungen und Kryptowährungen laufen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) bzw. § 2 Absatz 2 Nr. 10 lit. c) Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG bzw. § 15 WpIG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.
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