Handelsplattform finmaxbo.com: BaFin untersagt der Max Capital Limited den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. Februar 2021 gegenüber der Max Capital Limited die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen wird als Betreiber der Webseite finmaxbo.com mit Anschriften in Großbritannien und Vanuatu aufgeführt.
Über die Plattform finmaxbo.com wird Kunden der Handel in binären Optionen und Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) angeboten. Finmaxbo.com tritt dabei ausdrücklich als Gegenpartei bei den Transaktionen der Kunden auf. Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel.
Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. Max Capital Limited nicht.
Auf die Veröffentlichung zu finmaxbo.com vom 23. Januar 2019 wird hingewiesen.
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