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Handelsplattform firstfxcapital.com: BaFin ermittelt gegen die Firstfxcapital

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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Firstfxcapital, Phoenix, USA, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website firstfxcapital.com sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Der Internetauftritt enthält keinen Hinweis auf die Rechtsform des Unternehmens. Kundinnen und Kunden werden über Instagram angeworben und aufgefordert, Bitcoins zu erwerben und an die Plattform zu übertragen. Die dabei erzielten vorgeblichen Gewinne können die Kunden erst nach zusätzlichen Einzahlungen entnehmen, wobei die Profitauszahlungen dann ausbleiben.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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