Handelsplattform fnpmarkets.co: BaFin ermittelt gegen die FNP Markets Trading Group
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die FNP Markets Trading Group, Geschäftssitz unbekannt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der von der FNP Markets Trading Group betriebenen Webseite fnpmarkets.co sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Auf der Webseite lassen sich weder ein Impressum noch sonstige Anhaltspunkte auf den Geschäftssitz des Anbieters feststellen. In den Geschäftsbedingungen wird Bezug genommen auf estnisches Recht. Der BaFin ist bekannt geworden, dass Mitarbeiter der Plattform sich an (potentielle) Kundinnen und Kunden wenden und sich dabei fälschlicherweise als Mitarbeiter einer deutschen Börsenaufsichtsbehörde ausgeben.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Leave a comment