Handelsplattform goldenstockscapital.com: BaFin ermittelt gegen die Golden Stocks Capital Ltd.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Golden Stocks Capital Ltd. bzw. Golden stocks.Capital Ltd., Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. In Europa wird die Geschäftstätigkeit angabegemäß durch die Niederlassung Gstocks EOOD, Bulgarien, erbracht. Auch dieses Unternehmen verfügt über keine Erlaubnis nach dem KWG und wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der Website goldenstockscapital.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig
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