Handelsplattform Ikici: BaFin ermittelt gegen Ikici, Hanau
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Handelsplattform-Betreiber Ikici keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Bankgeschäften und/oder Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen hat. Der Betreiber wird nicht der von der BaFin beaufsichtigt. Ikici gibt auf seiner Website ikici.com als Geschäftssitz Hanau an. Zur Rechtsform werden dort keine Angaben gemacht. Auf der Website wird zudem wahrheitswidrig behauptet, dass Lizensierungen durch die Finanzaufsichtsbehörden des Vereinigten Königreichs (Financial Conduct Authority – FCA), der Republik Mauritius sowie Belize (jeweils Financial Services Commission – FSC) vorliegen.
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass Ikici unerlaubt Bankgeschäfte und/oder Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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