Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die LLC „Fort Securities BLR“, Weißrussland, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der von LLC „Fort Securities BLR“ betriebenen Website invest365.global sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Neben einer postalischen Adresse in Weißrussland wird auf der Seite – ohne weitere Erklärungen – auch eine Anschrift in London, Vereinigtes Königreich, genannt.
In E–Mails an Anlegerinnen und Anleger täuscht die LLC „Fort Securties BLR“ eine Zusammenarbeit mit der BaFin vor. Die Aufsicht stellt klar, dass es diese nicht gibt und es sich um eine wahrheitswidrige Behauptung handelt. Zudem verweist das Unternehmen auf einen angeblichen Standort in Frankfurt am Main.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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