Handelsplattform investor500.com: BaFin ermittelt gegen die Investor Plus 500 LTD
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Investor Plus 500 LTD keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem von ihr beaufsichtigten Unternehmen Plus500 Ltd. verbunden.
Die Inhalte auf der Website investor500.com rechtfertigen die Annahme, dass die Investor Plus 500 LTD unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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