Startseite Allgemeines Handelsplattform mycoinlite.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Depotgeschäft sowie die unerlaubt erbrachte Anlage- und Abschlussvermittlung und den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Allgemeines

Handelsplattform mycoinlite.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Depotgeschäft sowie die unerlaubt erbrachte Anlage- und Abschlussvermittlung und den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

knerri61 (CC0), Pixabay
Teilen

Handelsplattform mycoinlite.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Depotgeschäft sowie die unerlaubt erbrachte Anlage- und Abschlussvermittlung und den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Januar 2021 gegenüber der Handelsplattform mycoinelite.com die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Depotgeschäfts, sowie der unerlaubt erbrachten Anlage-und Abschlussvermittlung und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet. Auf der Plattform nennt der Anbieter Geschäftsadressen und Rufnummern in Australien, Großbritannien, Frankfurt am Main/Deutschland sowie der Schweiz.

Über die Plattform mycoinelite.com wird Kunden der Handel in Kryptowährungen und Differenzkontrakten (Contracts for DifferenceCFD) angeboten, die auf Rohstoffe, Wertpapiere oder andere Finanzinstrumente oder Vermögen einschließlich sonstiger derivater Kontrakte wie Optionen, Futures, Aktien oder andere CFD-bezogene Finanzinstrumente laufen.

mycoinelite tritt dabei ausdrücklich als Gegenpartei bei den Transaktionen der Kunden auf. Die Plattform bietet zudem an, Finanzinstrumente im Auftrag des Kunden zu erwerben und anschließend zu verwahren und zu verwalten.

Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), die Anlage- und Abschlussvermittlung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG sowie das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Das VW-Werk in Zwickau: Eine Region bangt um ihre Zukunft

Das VW-Werk in Zwickau, einst das Vorzeigeprojekt für den Wandel in der...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was bedeutet die zweite Gläubigerversammlung der F.E.IN GmbH für die Anleger?

Interviewer: Frau Bontschev, die F.E.IN GmbH hat die Anleihegläubiger zu einer zweiten...

Allgemeines

Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung; F.E.IN GmbH Nullkuponanleihe 15/21

F.E.IN GmbH Pullach i.Isartal Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung der F.E.IN GmbH, Wolfratshauser...

Allgemeines

ELARIS AG Kurs geht etwas zurück

Zum Ende der Woche scheint sich die Berg- und Talfahrt des Kurses...